Über 30.000 Euro lieh sich Marc Goergen von der eigenen „Sensibilité politique“. Hintergrund waren Steuerschulden, die laut dem Piraten-Politiker auf einer falschen Entscheidung der Verwaltung beruhten. Das Gericht verwarf nun jedoch seinen Einspruch.

„Die Abgeordneten stimmen ausschließlich im Interesse des Gemeinwohls ab, ohne Rücksprache mit ihren Bestellern zu halten“, heißt es in der erneuerten Luxemburger Verfassung. Damit betont das Grundgesetz die Unabhängigkeit der Volksvertreter. Für Marc Goergen bedeutet der Satz aber offenbar noch mehr. Denn mit ausdrücklichem Bezug auf diesen Verfassungsartikel wollte der Piraten-Abgeordnete vor Gericht Steuervorteile für sich erwirken.

Am Anfang stand dabei eine Entscheidung der „Administration des contributions directes“ aus dem Jahr 2022. Die Behörde hatte die Steuererklärung des Parlamentariers für das vorangehende Jahr beanstandet und Nachzahlungen gefordert. Marc Goergen schaltete einen Anwalt ein und ging gegen die Entscheidung rechtlich vor. Doch das Verwaltungsgericht lehnte seine Beschwerde ab und gab schließlich der Steuerverwaltung in allen Punkten recht.

Im Urteil vom 12. Februar, das Reporter.lu vorliegt, gehen die Richter ausführlich auf die Argumente des Klägers ein. Im Mittelpunkt stehen die Fragen, wie der „Congé politique“ steuerlich behandelt wird und ob amtierende Parlamentarier bestimmte Spesen von der Einkommensteuer absetzen können.

Dabei handelt es sich nicht nur um eine private Angelegenheit. Allein schon, weil der Rechtsstreit sich um Abgeordnetendiäten dreht. Er steht zudem im Zusammenhang mit der Affäre um die Parteifinanzen der Piraten. Schließlich hatte Marc Goergen sich von der „Sensibilité politique“ der Piraten knapp 33.000 Euro geliehen – eben um seine Steuerschulden zu begleichen, wie der Politiker gegenüber Reporter.lu erklärte. Die Summe hat er mittlerweile wieder an die parlamentarische Gruppe seiner Partei zurück überwiesen.

Marc Goergen vs. Steuerverwaltung

Vor Gericht ging es dem Piraten-Politiker zunächst nur um die steuerliche Absetzung von vermeintlichen Unkosten bei der Ausübung seines Mandats. In seinem Einspruch gegen die Entscheidung der Steuerverwaltung stellt er jedoch prinzipiell infrage, ob die Vergütung als Abgeordneter besteuert gehört. Und das mit zum Teil sonderbaren Argumenten.

Im Kern lautet die Argumentation von Marc Goergen: Abgeordnete seien laut der Verfassung unabhängig und nicht weisungsgebunden. Damit müssten sie per se als „Selbstständige“ aufgefasst werden, weil sie „ihre eigenen Arbeitgeber“ seien. Und damit hätte jeder Parlamentarier auch das Recht, gewisse „Betriebskosten“ von der Einkommensteuer abzusetzen, wie es Marc Goergen in seiner Steuererklärung für das Jahr 2021 tat. Die Steuerverwaltung hatte sein Einkommen jedoch wie jenes eines Gehaltsempfängers interpretiert.

Es war nie meine Absicht, überhaupt keine Steuern zu zahlen.“Marc Goergen, Abgeordneter der Piraten

In seiner Beschwerde forderte Marc Goergen jedoch nicht nur, steuerrechtlich als Selbstständiger behandelt zu werden. Sein Anwalt, Laurent Heisten, geht so weit und behauptet, dass die Abgeordnetendiät seines Mandanten sich einer Besteuerung komplett entziehe. Der Jurist verweist dabei auf das Wahlgesetz, wonach jeder Parlamentarier eine Vergütung bezieht, die zur Hälfte im Sinn einer Aufwandsentschädigung steuer- und abgabenfrei ist. Weil im gleichen Gesetz nirgends explizit stehe, dass die andere Hälfte besteuert werden müsse, folgert der Rechtsbeistand des Piraten-Abgeordneten daraus, dass die gesamte Vergütung von der Steuer befreit sein könnte.

Laut dem Urteil unterstellten Marc Goergen und sein Anwalt dem Direktor der Steuerverwaltung zudem eine „Vermischung von Gesetzen und Verordnungen“, die seiner irrtümlichen Lesart der Steuererklärung zugrunde liegen würden. Dem Vertreter des Staates, der vor Gericht für die Verwaltung plädierte, warfen sie „rein polemische Ausführungen“ vor.

Auf Nachfrage von Reporter.lu relativiert Marc Goergen diese Aussagen, indem er sie als „wohl juristisch bedingt“ bezeichnet. Er habe das Urteil sowie den Text seines Einspruchs vor dem Verwaltungsgericht nicht in allen Details gelesen, vertraue aber dem Vorgehen seines Anwalts …