In der Affäre um die ehemalige Umweltministerin Carole Dieschbourg (Déi Gréng) einigten sich die Mehrheitsparteien nun darauf, ein Gesetz auszuarbeiten, das die Prozedur für Ermittlungen gegen ein (Ex-)Regierungsmitglied festlegt. Der Text soll schnellstmöglich ausgearbeitet werden, um eine Anhörung von Carole Dieschbourg durch die Kriminalpolizei zu ermöglichen. Die Opposition wollte allerdings den bereits eingeschlagenen Weg fortsetzen und enthielt sich bei der Abstimmung. Sie fürchtet eine Beschneidung ihrer Kompetenzen.
Die Grünen konnten sich demnach im Parlamentsvorstand durchsetzen. Zuvor hatten sie aufgrund von Aussagen des Verfassungsexperten Luc Heuschling in der Presse gefordert, die eigentlich schon beschlossene Prozedur zu überdenken. Diese bestand darin, dass das Parlament die Rolle der Staatsanwaltschaft übernimmt und via eine Resolution der Kriminalpolizei den Auftrag für eine Anhörung von Carole Dieschbourg erteilt. Nachdem die Abgeordneten nun diese Woche selbst Luc Heuschling befragen konnten, folgten die Mehrheitsparteien dessen Vorschlägen, die da sind: Entweder die Verfassung so zu interpretieren, dass der Text nicht auch auf ehemalige Amtsinhaber anzuwenden sei oder ein Gesetz zu verabschieden – wie dies auch in der Verfassung vorgesehen ist. DP, LSAP und die Grünen entschieden sich für die zweite Option.
Ihr Argument: Der Beschluss, die Kriminalpolizei per Resolution aufzufordern, die ehemalige Ministerin zu verhören, könnte gegen die Verteidigungsrechte von Carole Dieschbourg verstoßen. Der Verfassungsexperte habe in der Sitzung erklärt, die ehemalige Umweltministerin hätte durch die Verabschiedung einer Resolution nicht die nötige Rechtssicherheit, erklärt Djuna Bernard (Déi Gréng) im Gespräch mit Reporter.lu. Bei den Grünen besteht die Furcht, dass die Prozedur auch mit der Verabschiedung einer Resolution nicht abgeschlossen sei und es anschließend trotzdem noch zu einem Schauprozess kommen könnte.
„Es geht darum, das Parlament so weit wie möglich aus der Rolle des Ermittlers zu nehmen“, sagt Djuna Bernard. So soll nun die Staatsanwaltschaft damit betraut werden, die Ermittlungen wieder aufzunehmen und die entsprechenden Schlussfolgerungen zu ziehen. Letztlich müsse jedoch auch weiterhin das Parlament entscheiden, ob Anklage erhoben wird oder nicht. Gilles Roth (CSV) sieht darin allerdings eine Beschneidung der Rechte des Parlaments. „Das Parlament hat eine verfassungsgegebene Pflicht, in die Rolle der Staatsanwaltschaft zu schlüpfen. Wir können uns dieser nicht entledigen“, so der Abgeordnete gegenüber Reporter.lu.
Gilles Roth befürchtet, dass die Prozedur somit unnötig in die Länge gezogen wird. „Carole Dieschbourg hat erklärt, sie wolle aussagen. Dies ginge am schnellsten durch eine Resolution. Ich verstehe nicht, warum jetzt der komplizierte Weg eines Gesetzesvorschlags eingeschlagen wurde“, so der Co-Fraktionsvorsitzende der CSV. Djuna Bernard wirft dem CSV-Politiker hingegen vor, den Argumenten des Verfassungsexperten nicht Rechnung getragen zu haben. Ein Gesetz wäre eine „sauberere“ Lösung.
Der Gesetzesvorschlag soll nun von unabhängigen Experten ausgearbeitet werden und schnellstmöglich im Parlament eingereicht werden. „Wir werden auf jeden Fall auch einen Eilantrag an den Staatsrat stellen, um die Prozedur zu beschleunigen“, sagt die Co-Vorsitzende der Grünen. (PR)





