Die Staatengruppe gegen Korruption (Greco) zeigt sich zufrieden mit dem Deontologiekodex für Regierungsmitglieder. In ihrem Bericht äußert die internationale Organisation nur wenige Bedenken. Diese betreffen vor allem die Regeln für hohe Beamte.
Erst im Mai traten sie in Kraft, die neuen Verhaltensregeln für Regierungsmitglieder und hohe Beamte. Sie gelten explizit als Antwort auf die Forderungen der Greco, der Staatengruppe gegen Korruption. Dennoch wurde eine Forderung nur unzureichend umgesetzt, wie die Greco nun in ihrem neuen Bericht feststellt: Hohe Beamte, die aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden und eine Beschäftigung in der Privatwirtschaft suchen, sollen für ein Jahr speziellen Regeln unterliegen. Demnach soll das Ethikkomitee über die neue Beschäftigung befinden können und gegebenenfalls diese verbieten, wenn es einen Bereich betrifft, für den der Beamte zuvor zuständig war. So sollen mögliche Interessenkonflikte verhindert werden. Die Regierung hat dem aber nur zum Teil Rechnung getragen.
Für ehemalige Beamte gilt demnach etwa, dass der Bericht des Ethikkomitees nicht veröffentlicht werden darf. Zusätzlich darf das Komitee ausschließlich Rahmenbedingungen für die Ausübung der neuen Arbeit setzen, ohne diese zu veröffentlichen. Anders als für ehemalige Minister darf das Gremium dem Ex-Beamten nicht verbieten, den neuen Job anzunehmen. Diese fehlende Transparenz stört die Greco. „Die Modalitäten können die Möglichkeit nicht vollständig ausschließen, dass Beamte private Tätigkeiten ausüben, die in ihren früheren Zuständigkeitsbereich fallen“, heißt es im Bericht. Die Regierung hat sich indes gegen strengere Maßnahmen ausgesprochen, da es sich ihrer Ansicht nach sonst um einen zu starken Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen handeln würde.
Integrität der Polizei
Ein weiterer Punkt, der laut der Staatengruppe nur unzureichend umgesetzt wurde, betrifft die Möglichkeit, einen Minister gerichtlich anzusuchen. Zurzeit ist dies noch nicht gesetzlich geregelt. Demnächst soll sich das aber ändern. Ein entsprechendes Gesetz befindet sich in der Ausarbeitung, sodass etwa Ex-Umweltministerin Carole Dieschbourg (Déi Gréng) im Zuge der Ermittlungen der sogenannten „Gaardenhaischen“-Affäre verhört werden könnte. In einem zweiten Schritt wird dies durch die Verfassungsreform möglich. So lange diese aber nicht in zweiter Lesung verabschiedet wurde, gilt die Empfehlung als nicht vollständig umgesetzt.
Der Bericht der Anti-Korruptionsgruppe des Europarats befasst sich in einem zweiten Teil auch mit der Polizei. In diesem Bereich hat die Regierung mit einer Ausnahme alle Empfehlungen umgesetzt. Diese betrifft die Kontrolle der Integrität eines Polizisten. Die Greco fordert, dass diese vor jeder Beförderung und in regelmäßigen Abständen überprüft werden soll. Laut der Regierung sei dies mit dem aktuellen Gesetz nicht umsetzbar. Zudem seien „externe Akteure wie die Öffentlichkeit und die Generalinspektion der Polizei Garant dafür, dass Fehlverhalten gegebenenfalls aufgedeckt wird“, so die Verteidigung der Exekutive.
Sozialdialog neu definiert
Die Staatengruppe gibt sich mit den Erklärungen der Regierung zufrieden und wird zukünftig keine weiteren Überprüfungen durchführen. Dabei gibt es aber vor allem in einem Bereich noch Klärungsbedarf: In ihrer Stellungnahme zum Verzeichnis für Treffen zwischen Minister und Lobbyisten erklärte die Regierung, welche Treffen nicht in die Auskunftspflicht fallen würden. Dazu zählt etwa das Konjunkturkomitee oder der Wirtschafts- und Sozialrat.
Laut der Regierung handele es sich hierbei um Treffen, die im Tripartite-Format stattfinden. „Am Ende solcher Treffen ist es die Regel, das Parlament und die breite Öffentlichkeit über die Presse über die Beschlüsse zu informieren“, so die Regierung. Der Greco reichte diese Einschränkung. Zudem seien die Auskünfte über den Inhalt der Diskussionen ausreichend, schreibt die Staatengruppe.
Wie Recherchen von Reporter.lu zeigten, gilt die Einschränkung des Sozialdialogs in manchen Ministerien aber auch für alle Treffen mit Gewerkschaften. Zudem sollen eigentlich die Positionen der Interessenvertreter im Verzeichnis aufgeführt werden. In der Regel handelt es sich dabei aber eher um das Gesprächsthema. Ob eine Einflussnahme stattgefunden hat, ist somit kaum nachzuvollziehen.
Für die Greco sind somit fast alle Überprüfungen in Luxemburg abgeschlossen. Im kommenden Jahr soll lediglich ein weiterer Bericht über die Integrität der Parlamentarier, Richter und Staatsanwälte erscheinen.


