Zwei Beamte aus Hesperingen haben mehr als 20 Jahre lang Gelder aus der Gemeindekasse abgeschöpft. Dafür erhielten sie nun eine Gefängnisstrafe. Das Gericht legte für den Hauptangeklagten eine Strafe von sieben Jahren fest – die Hälfte davon auf Bewährung.
Für Claude G. ging die Rechnung auf. Der Hauptangeklagte in der Betrugsaffäre in der Gemeinde Hesperingen hatte es vorgezogen, seine Zeit auch dann noch in Untersuchungshaft zu verbringen, als er diese eigentlich hätte verlassen können. Der ehemalige Beamte rechnete damit, dass am Ende des Prozesses gegen ihn eine hohe Haftstrafe ausgesprochen würde. Er sollte recht behalten. Das Gericht verurteilte den 56-Jährigen am Donnerstag zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Die Hälfte davon wurde zur Bewährung ausgesetzt. Somit müsste Claude G. nur noch für zwei Monate ins Gefängnis zurückkehren, das er erst vor Kurzem nach mehr als drei Jahren in U-Haft doch noch verlassen hatte.
Zusätzlich zur Haftstrafe verurteilten die Richter Claude G. zu einer Geldbuße von 50.000 Euro und verhängten einige Auflagen: In den kommenden fünf Jahren darf er nicht im öffentlichen Dienst arbeiten, eine Waffe tragen, wählen gehen oder beruflich Kinder betreuen. Dies gilt auch für den zweiten Angeklagten.
Gegen Jean-Paul F. sprach das Gericht eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren aus, davon drei auf Bewährung. Zudem muss der 53-Jährige 30.000 Euro Geldstrafe zahlen. Für den dritten Angeklagten, den Itziger Unternehmer Jeannot D., hielten die Richter eine Gefängnisstrafe von einem Jahr fest, die komplett zur Bewährung ausgesetzt wird. Hinzu kommt eine Geldbuße von 15.000 Euro.
Das Strafmaß für die drei Beschuldigten fiel damit geringer aus als jenes, das die Staatsanwaltschaft am Ende des Prozesses im Januar gefordert hatte. Das liegt auch daran, dass das Gericht den Vorwurf der Veruntreuung von öffentlichen Geldern nicht zurückbehielt und die Ex-Beamten wegen Betrugs verurteilte.
Finanzspritze für die Gemeinde
Als Hauptgeschädigter in der Affäre, über die Reporter.lu ausführlich berichtete, kann die Gemeinde Hesperingen nun auf Schadenersatzzahlungen hoffen. Dabei sollen die Entschädigungen höher ausfallen als der eigentliche Betrug von mehr als fünf Millionen Euro. Das Gericht hielt nämlich fest, dass allein der Hauptangeklagte Claude G. der Gemeinde eben diesen Betrag rückzahlen muss.
Zusätzlich soll das Hesperinger Tourismussyndikat 216.000 Euro erhalten und die „Académie Européenne des Arts“ 15.600 Euro. Die Namen der beiden Scheinfirmen, die die ehemaligen Beamten für ihre Betrugsmasche nutzten, waren an das Syndikat und die Kunstakademie angelehnt. Dadurch entstand ein finanzieller Schaden für die beiden Organisationen.
Jean-Paul F. muss der Gemeinde rund 1,7 Millionen Euro zurückzahlen. Das sei „das objektive Minimum“ für den Schaden, an dem der 53-Jährige beteiligt sei, so der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. Beide Ex-Beamten müssen zudem zusammen 10.000 Euro für die Prozesskosten an die Gemeinde überweisen. Der Unternehmer Jeannot D. und Jean-Paul F. müssen zusätzlich für den gleichen Zweck gemeinsam 2.000 Euro an die Gemeindeverwaltung zahlen.
Zweiter Prozess wahrscheinlich
Insgesamt erhält die Gemeinde also 6,7 Millionen Euro für einen Schaden, der auf 5,2 Millionen Euro für alle Beteiligten geschätzt wurde. Das Gericht folgte somit auch nicht der Argumentation der Verteidigung, dass die Gemeinde eine Mitschuld am Schaden trage, weil sie zu wenig unternommen habe, um einen Schaden zu vermeiden. „Es ist gut, dass klargestellt wurde, dass die Gemeinde Hesperingen in dieser Affäre keinen Fehler gemacht hat“, sagte der Anwalt der Gemeinde, Georges Pierret, nach dem Prozess. Zumindest in diesem Punkt will Marc Lentz, der Anwalt von Claude G., allerdings in Berufung gehen, um den Schadenersatz zu verringern.
Für die Rückzahlung hatte die Justiz bereits vor dem Prozess mehrere Immobilien und Gegenstände der Angeklagten beschlagnahmt. Auf den Konten von Claude G. wurden etwa 600.000 Euro und auf denen von Jean-Paul F. 500.000 Euro eingefroren. Claude G.s Wohnung in Esch/Alzette, jene in Marokko, das Haus in Itzig, der Aston Martin und seine Vespa wurden ebenfalls beschlagnahmt. Jean-Paul F. hatte bereits zuvor sein Haus verkauft, um für den Schaden aufzukommen. Bei ihm wurden demnach nur noch ein Alfa Romeo sowie drei Fahrräder beschlagnahmt.
Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Alle beteiligten Parteien haben das Recht, binnen 40 Tagen Berufung gegen die Entscheidung einzulegen. Bei den Verurteilten scheint dieser Schritt angesichts der drohenden Schadenersatzzahlungen wahrscheinlich. Demnach dürfte der Hesperinger Betrugsfall ein weiteres Mal vor Gericht, in dem Fall dem Berufungsgericht, verhandelt werden.



