In den Tripartite-Verhandlungen wurden pauschale Hilfen für die gesamte Bevölkerung beschlossen. Zusätzliche Unterstützung für die Ärmsten der Gesellschaft spielte kaum eine Rolle. Das liegt auch am Selbstverständnis der Gewerkschaften. Eine Analyse.

„Wir brauchen keine Lektionen darüber, wie man eine gerechte Steuerpolitik umsetzt. Es war immerhin diese Regierung, die in den letzten Jahren mehr als eine Steuermaßnahme erfolgreich umgesetzt hat. Darunter auch Steuererleichterungen für die Mehrheit der Einwohner Luxemburgs“, sagte Xavier Bettel (DP) während seiner Rede zur Lage der Nation. Gerechte Steuerpolitik ist demnach eine, die allen zugute kommt, so die Devise der Regierung.

Genau dafür erntete sie bei der Tripartite auch Kritik von den Umwelt- und den sozialen Hilfsorganisationen. Doch nicht nur das Gießkannenprinzip von Luxemburgs Sozialpolitik missfällt den Organisationen. Vor allem helfe das Übereinkommen den Ärmsten der Gesellschaft nicht ausreichend, kritisierte etwa die Caritas.

„Die Ärmsten werden stets vergessen“

Bei den Verhandlungen wurde viel Wert darauf gelegt, den Indexmechanismus zu bewahren, indem die Inflation abgeschwächt wird. Damit soll allen Haushalten geholfen werden. Menschen mit geringem Einkommen wurden bereits beim „Energiedësch“ und bei der vorherigen Tripartite einige Hilfen versprochen. Für Empfänger der Teuerungszulage („Allocation de vie chère“) wurde etwa die Energieprämie eingeführt. Auch Menschen, die 25 Prozent mehr verdienen als den sozialen Mindestlohn, haben einen Anspruch auf diese Unterstützung. Die zusätzliche Hilfe kann je nach Größe des Haushalts zwischen 200 und 400 Euro betragen.

Beschlossen wurde diese Maßnahme jedoch ohne die Sozialpartner. Auch 2020 hat die Regierung die Teuerungszulage im Alleingang verdoppelt. Die Entscheidung wurde für das Jahr 2021 rückgängig gemacht. Dennoch stiegen die Zulagen im Vergleich zu 2019 um insgesamt 25 Prozent.

Studierende oder Sozialhilfeempfänger gehören schlicht nicht zur Zielgruppe der Luxemburger Gewerkschaften.“

Während der Tripartite vom vergangenen März wurde zusätzlich beschlossen, die Studienbeihilfen und die Sozialhilfe (Revis) zu erhöhen. Wie der OGBL in seinem Bericht über die Verhandlungen schrieb, sei dies „ohne weitere Erklärungen vorgestellt worden“. Eine Forderung von den Gewerkschaften war es jedenfalls nicht. In der letzten Tripartite war eine weitere Erhöhung des Revis oder der Studienbeihilfen auch nicht Teil des Forderungskatalogs der Gewerkschaften. „Das war kein Thema bei dieser Tripartite“, sagte der Premier während der Pressekonferenz nach den Verhandlungen auf Schloss Senningen …