Nach fast drei Monaten ist demnächst Schluss mit durchregieren. Die sogenannten „Covid-19-Gesetze“ sollen den „Etat de Crise“ aufheben und verschiedene Maßnahmen der Bekämpfung der Pandemie gesetzlich verankern. Vieles bleibt aber noch unklar.

Im März musste alles schnell gehen. Die Regierung beschloss in kürzester Zeit fast täglich neue Bestimmungen, um den Virusausbruch einzudämmen. Ermöglicht hat das der „Etat de Crise“, der seit dem 23. März gilt. Auch wenn die Krise noch nicht vorbei ist und die Gefahr einer zweiten Infektionswelle weiterhin besteht, darf die Regierung laut Verfassung den Ausnahmezustand nicht ohne Weiteres verlängern.

Nach drei Monaten soll das Parlament also bald in das Krisenmanagement eingebunden werden. Für die Zeit nach dem Ausnahmezustand sollen jedoch bestimmte Regelungen aus den Notverordnungen weiter gültig bleiben. Ein erstes Gesetz soll bestimmte sanitäre Verhaltensregeln für Bürger festlegen. Ein weiteres Gesetz betrifft restriktive Maßnahmen für Geschäfte und andere Unternehmen.

Copy-Paste-Gesetz

Obwohl sich durch die beiden Gesetze die Regeln nicht grundlegend verändern, sorgen sie doch für viele Diskussionen unter den Abgeordneten – mehrere Änderungsanträge aus der Abgeordnetenkammer werden bereits erwartet.

„Man merkt, dass das Gesetz mit ganz heißer Feder geschrieben wurde“, sagt Marc Baum (Déi Lénk). Es sei eine Sammlung von Paragrafen, die aus den bestehenden Verordnungen zusammengewürfelt wurden, so der Abgeordnete. In den Texten sind dementsprechend viele Widersprüche vorhanden. Kernpunkt der Kritik sind die Sanktionsmaßnahmen und die Möglichkeit, dagegen Einspruch einzulegen.

Laut dem Entwurf soll es der Polizei zustehen, ohne Beschluss eines Gerichts oder der Stadtverwaltung, Lokale zu schließen, wenn diese sich zum Beispiel nicht an die Sperrstunde halten. Nachdem Laurent Mosar (CSV) die Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP) auf die mangelnde Rechtsstaatlichkeit hinwies, soll diese Bestimmung nun angepasst werden. Nur in extremen Fällen könnten höhere Instanzen dies verordnen, so der CSV-Abgeordnete.

Diverse rechtliche Bedenken

Mehr Rechte soll es auch für Menschen geben, die zwangsweise hospitalisiert, in Isolation oder Quarantäne versetzt werden. Gegen eine solche Entscheidung kann man innerhalb von drei Tagen Einspruch einlegen, spätestens nach fünf Tagen müsse dann das Gericht entscheiden. Der Clou: Die Maßnahmen selbst sollten nur für sieben Tage gelten. Auch hier konnten die Abgeordneten sich mit der Regierung einigen, sodass die Gerichte jetzt innerhalb von zwei Tagen eine Entscheidung treffen müssen.

Doch selbst diese kurze Zeitspanne sei nicht verhältnismäßig, warnt der Jurist Stefan Braum in Gespräch mit „Radio 100,7„. Die Zwangseinweisung in ein Krankenhaus sei mit wirksamem Rechtsschutz schwer zu vereinbaren. Menschen könnten so zu Unrecht dazu gezwungen werden, zwei Tage im Krankenhaus zu verbringen, so der Professor der Universität Luxemburg.

An den Grundprinzipien des Gesetzes will die Regierung jedoch festhalten. Ziel sei es, „die Strafbestimmungen auf ein Minimum zu reduzieren und maximal auf Eigenverantwortung zu setzen“, fasste es der Parlamentarier und frühere Gesundheitsminister Mars di Bartolomeo (LSAP) zusammen. Demnach ist ein Café-Besuch zu sechst aus verschiedenen Haushalten zwar nicht erlaubt, aber straffrei. Die diversen Änderungsanträge sollen zügig im zuständigen parlamentarischen Gesundheitsausschuss erörtert werden.


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