Das neue Armeegesetz rückt näher. Der Gesetzentwurf steht laut dem Verteidigungsministerium kurz vor dem Abschluss. Zudem verrät das Ministerium erste Details. So sind neue Laufbahnen beim Militär vorgesehen und ein Ausschlusskriterium soll künftig entfallen.
Ob Cybersicherheit, Militärsatellit oder Aufklärungsdrohnen: Mit jedem neuen Militärprojekt werden die Aufgaben der Luxemburger Armee vielfältiger. Das Problem: Luxemburgs Armee fehlt für die neuen Verpflichtungen oft das nötige Personal. Bereits 2019 stellte ein Bericht zur Lage der Armee fest, dass die Rekrutierung der Armee seit 2007 stagniert.
Ein Grund für die Personalschwierigkeiten ist auch, dass die Armee bei der Rekrutierung mit der Polizei und dem Zoll konkurriert. Dass das Militär bei potentiellen Bewerbern im Vergleich oft den Kürzeren zieht, dürfte auch daran liegen, dass die Karrierechancen bei der Armee begrenzter sind als bei anderen Sicherheitsbehörden. Vor allem, da das ehemalige Privileg des Berufszugangs für Soldaten, etwa bei der Post, seit Jahren nicht mehr besteht.
Um das Problem wenigstens teilweise zu lösen, plant die Regierung eine Reform des Armeegesetzes. Der aktuelle Text stammt aus dem Jahr 2007 und entstand noch unter dem damaligen Verteidigungsminister Jean-Louis Schiltz (CSV).
Erste Details des neuen Gesetzes
Wie das Verteidigungsministerium auf Nachfrage von Reporter.lu bestätigt, stehen die Arbeiten für den Vorentwurf des Gesetzes kurz vor dem Abschluss. Der Avant-Projet de Loi sieht laut Ministerium die Schaffung neuer Militärkarrieren vor. So sollen unter anderem neue Laufbahnen in den Gehaltsklassen B1 und A2 geschaffen werden. Für die Laufbahn B1 wird im Staatsdienst generell ein Sekundarschulabschluss benötigt, für die Laufbahn A2 ein Bachelorabschluss.
„Die Einführung der neuen Militärlaufbahnen ermöglicht es der Armee, neue Kandidatenprofile anzusprechen, die für die Modernisierung der Armee unverzichtbar sind“, erklärt das Ministerium schriftlich. Neben den neuen Laufbahnen sieht der Text auch eine Änderung bei der Karriere des „Gardien de l’Armée“ vor. Wurden diese bisher als Staatsangestellte (Employé de l’Etat) rekrutiert, sollen sie nun das Beamtenstatut erhalten und in die Gehaltsklassen D2 und D3 eingestuft werden.
Da die Armee neben den klassischen Bodentruppen auch auf hoch spezialisiertes Personal angewiesen ist, sieht die Reform eine weitere Neuerung vor. So soll die Altersgrenze für Neubewerber wegfallen. Bisher galt eine Obergrenze von 30 Jahren.
Belgisch-Luxemburgisches Bataillon
Die Gewerkschaft des Armeepersonals (SPAL) hat derweil bereits auf die zeitnahe Fertigstellung des Avant-Projet reagiert. Das Syndikat lädt seine Mitglieder am 8. Juli zu einer Informationsveranstaltung zum neuen Gesetz in die „Aal Seeërei“ nach Diekirch ein.
Weniger konkret als das neue Militärgesetz scheinen die Pläne rund um das geplante gemeinsame belgisch-luxemburgische Bataillon. Auf Nachfrage erklärt das Verteidigungsministerium, dass es noch zu früh sei, um Details zur Kooperation zu verkünden. Der Grund: Die Armee verhandele momentan noch über die genaue Struktur des Bataillons mit den belgischen Truppen. Einzig ein Datum kann das Ministerium schon nennen: 2028 soll das gemeinsame Bataillon stehen.
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