In dem einen Fall gab es eine Verurteilung, in dem anderen einen Freispruch. In beiden Fällen sind die Angeklagten renommierte Anwälte und in beiden wird es eine Fortsetzung vor Gericht geben. Die Rede ist von André Lutgen und Gaston Vogel, deren Berufungsverfahren nun für Mai beziehungsweise November angesetzt wurden, wie Reporter.lu auf Nachfrage bei der Pressestelle der Justiz erfuhr.
Den Anfang macht dabei André Lutgen, der sich wegen Einschüchterung und Beleidigung des Untersuchungsrichters Filipe Rodrigues verantworten muss. Der Hintergrund sind E-Mails, die der Anwalt im Mai 2019 als Rechtsbeistand von „ArcelorMittal“ in Zusammenhang mit einem tödlichen Arbeitsunfall beim Stahlproduzenten verschickt hatte. Einige Mails gingen an Filipe Rodrigues selbst. Andere, in denen sich André Lutgen über den Untersuchungsrichter beschwerte, richteten sich an die Generalstaatsanwältin sowie den Justiz- und den Wirtschaftsminister.
Am Ende eines aufsehenerregenden Prozesses, der die Beziehungen zwischen Anwaltschaft und Magistratur sichtlich auf die Probe stellte, wurde André Lutgen im Dezember 2021 wegen Beleidigung eines Magistraten zu einer Geldbuße von 2.000 Euro verurteilt. Ein Urteil, gegen das er Einspruch einlegte. Im Berufungsverfahren, das am 30. Mai sowie am 1. Juni stattfinden soll, dürfte seine Verteidigung erneut einen Freispruch von sämtlichen Anklagepunkten beantragen.
Einen Freispruch wird zweifelsfrei auch die Verteidigung im Berufungsverfahren gegen Gaston Vogel fordern. Der Anwalt muss sich am 15. und 18. November wieder wegen Aufrufs zum Hass und Diskriminierung verantworten und damit fast genau ein Jahr nach seinem Freispruch in erster Instanz von eben diesen Vorwürfen. Dem vorausgegangen war ein medienwirksamer Prozess, bei dem es nicht immer um den Kern der Angelegenheit ging, wie Reporter.lu berichtete.
Besagte Angelegenheit reicht zurück bis August 2015, als Gaston Vogel in einem Brief die Stadt Luxemburg aufforderte, etwas gegen die Bettelei in der Oberstadt zu unternehmen, und sich dabei recht derber Worte bediente. So beschrieb er rumänische Bettler mit Begriffen wie „racaille“, „puanteurs“ und „mendiants dégueulasses“. Reporter.lu hatte im November 2020 erstmals über die Anklage gegen den Anwalt berichtet.
In erster Instanz hatte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe für Gaston Vogel gefordert. Nach dem Freispruch hatte sie erwartungsgemäß Einspruch eingelegt, woraufhin es nun zum Berufungsverfahren kommen wird. Dort müssen sich dann auch wieder die Vertreter jener Medien verantworten, die das Schreiben des Anwalts veröffentlicht hatten. Auch sie waren im ersten Prozess freigesprochen worden. (GS)


