Die medizine Versorgung steht am Scheideweg: Ärzte rütteln am aktuellen System und fordern eine Liberalisierung ihres Berufs. Laut Verfassung steht ihnen das auch zu. Die Politik will dagegen eine Zwei-Klassen-Medizin verhindern – und versucht auf Zeit zu spielen.
Ein Radiologe sorgt seit Monaten für Aufruhr. In den vergangenen Wochen mehr denn je. Warum? Er will ein MRT-Gerät (IRM) und einen Scanner für seine künftige Privatpraxis im Ban de Gasperich. Das „Nein“ des Gesundheitsministeriums akzeptierte er nicht. Stattdessen klagte er.
Wahrscheinlich war es das Wissen, dass er im Recht ist, das ihn dazu ermutigte. „Es ist schon lange bekannt, dass die Verordnung, auf die sich das Ministerium beruft, verfassungswidrig ist. Das wussten die Ärzte. Und das wusste der Staat. Getan wurde dennoch nichts“, sagt der Kläger Dr. Renzo Del Fabbro im Gespräch mit REPORTER. „Ganz nach der Devise: Mir wëlle bleiwe, wat mir sinn.“
Was war geschehen? Gesundheitsministerin Lydia Mutsch (LSAP) lehnte seinen Antrag ab. Sie verwies auf eine großherzogliche Verordnung von 1993, in der alle Apparate aufgelistet werden, die ausschließlich innerhalb von Krankenhausstrukturen genutzt werden dürfen. Darunter auch MRT und Scanner. Im Juli erklärte das Verfassungsgericht diese Verordnung für verfassungswidrig. Der Grund: Laut Verfassung sei die Medizin ein freier Beruf – und die Liste für Krankenhäuser würde diese Freiheit eingrenzen. Daraufhin erklärte das Verwaltungsgericht im Dezember die Entscheidung von Lydia Mutsch für ungültig.
Der Anwalt des Arztes, André Lutgen, ist sich sicher: „Das Ministerium darf die Anschaffung eines Scanners oder MRT jetzt nicht mehr verbieten.“ Der Arzt kann sich demnach freuen. Und er ist nicht der Einzige.
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