Ein Radiologe klagte gegen das Gesundheitsministerium, weil er ein MRT-Gerät in seiner Privatpraxis betreiben wollte. Sein Kampf hat sich gelohnt, denn der Arzt hat Recht bekommen. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für den Gesundheitssektor mit sich bringen. 

Ein Arzt will im Ban de Gasperich eine Praxis eröffnen und dort sein eigenes MRT-Gerät (IRM) aufstellen. Seine Anfrage wurde allerdings von der damaligen Gesundheitsministerin Lydia Mutsch (LSAP) abgelehnt. Nach einer zweiten Anfrage – und einer zweiten Absage im Juni 2018 – suchte sich der Arzt schließlich einen Anwalt. Er zog gegen die Entscheidung des Gesundheitsministeriums vor Gericht. Am 9. Dezember bekam er nun Recht.

Das Gericht hat entschieden, dass das Gesetz aus dem Jahr 1983 und die großherzogliche Verordnung aus dem Jahr 1993, auf die sich das Gesundheitsministerium beruft, verfassungswidrig sind. Es bestehe gar keine legale Basis, um dem Arzt sein Gerät zu verbieten. Demnach darf das Gesundheitsministerium künftig keinem Mediziner mehr den Erwerb von Scannern, MRTs oder anderen medizinischen Gerätschaften für seine Privatpraxis verwehren.

Verfassung schützt die „Profession libérale“

Bisher haben die Luxemburger Krankenhäuser das Monopol für MRT-Geräte und Scanner. Will heißen: Jeder Patient, der eine solche Untersuchung braucht, muss automatisch ins Krankenhaus. Eine andere Möglichkeit gibt es für sie bis dato nicht. Denn eine großherzogliche Verordnung hält fest, dass diese MRTs und Scanner nicht in einer Privatpraxis installiert werden dürfen. Das war auch das Argument des Gesundheitsministeriums.

Das Gericht sah das allerdings anders. Laut Verfassung müsse „l’exercice de la profession libérale“ für Ärzte gesichert sein. Durch die Verordnung wird diese ärztliche Freiheit allerdings stark eingegrenzt. Demnach sei diese Verordnung, auf die sich das Gesundheitsministerium beruft, verfassungswidrig.

„Der Minister muss die Verfassung respektieren“, sagt die Anwältin Marie Marty. Sie und der Anwalt André Lutgen haben den Radiologen in diesem Fall vertreten. „Das Gesetz ist ungültig. Es muss ein neues geschrieben werden“, so die Juristin.

Großer Einschnitt im Gesundheitswesen

Die Entscheidung könnte große Auswirkungen auf das Gesundheitswesen in Luxemburg haben. Demnach kann ab sofort jeder Radiologe ein MRT-Gerät oder einen Scanner für seine Privatpraxis beantragen. Das Monopol der Krankenhäuser könnte aufgebrochen werden – dabei hatte das Gesundheitsministerium noch vor den letzten Wahlen den großen Luxemburger Krankenhäusern jeweils ein neues MRT-Gerät versprochen. So sollten die langen Wartezeiten für Patienten reduziert werden.

Es ist ein großer Schritt für den Radiologen. Doch noch nicht jedes Problem ist mit diesem Entscheid gelöst. „Jetzt müssen wir mit dem Gesundheits- und dem Sozialversicherungsministerium Tarife für die Ärzte aushandeln“, sagt André Lutgen. Jede Praxis habe einen „Code de location“ für bestimmte Geräte bei der CNS. Jetzt müsse es auch einen solchen Tarif für MRTs und Scanner in Privatpraxen geben.

Auch diese Gespräche werden in seinen Augen aber schwierig werden. Die CNS und das Ministerium würden zu sehr an der Devise „Mir welle bleiwen, wat mir sinn“ festhalten, so der Anwalt. „Doch schon jetzt bietet dieser Entscheid neue Möglichkeiten. Nicht nur für die Ärzte – sondern auch für die Patienten.“


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