2019 brachte die Debatte um Datenbanken von Justiz und Polizei gesetzliche Lücken ans Licht. Ein Reformentwurf der Regierung räumt nun offen Fehlentwicklungen ein und sieht neue Regeln vor, wie Verwaltungen die „honorabilité“ von Bürgern prüfen dürfen.
Justizministerin Sam Tanson (Déi Gréng) reichte am Montag eine Reform im Parlament ein, die in 15 Gesetzen die Kontrolle der „Ehrbarkeit“ anpassen soll. Dabei geht es etwa um die Prüfung von Personen, die einen Waffenschein beantragen, Notar werden wollen oder einen Posten in der Justiz anstreben. Die Debatten über das „Casier bis“ und die Justizdatenbank „Jucha“ hätten gezeigt, dass in vielen Fällen unklar sei, wie die Verwaltung prüfen darf, ob eine Person bereits strafrechtlich auffällig geworden ist, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.
Die „Casier bis“-Affäre war angestoßen worden durch einen Mann, der bei einem Vorstellungsgespräch von der Staatsanwaltschaft mit einer lang zurückliegenden Schlägerei konfrontiert wurde. Das Verfahren war damals eingestellt worden. Auf diesen Vorfall geht das Justizministerium in seiner Begründung ein. Das Statut der staatlichen Angestellten sehe zwar vor, dass der Kandidat „garanties de moralité requises“ vorweisen müsse. Doch das Gesetz sehe „nicht explizit“ das Recht vor, in diesem Fall die Justizdatenbank „Jucha“ zu konsultieren.
Laut der Begründung des Ministeriums handelt es sich hierbei um ein allgemeines Problem der aktuellen Gesetzeslage: Die Kandidaten oder Antragsteller könnten nicht wissen, welche Daten genau von der zuständigen Verwaltung eingesehen würden.
Datenschutz erfordert Klarheit
In einem Bericht hatte die „Autorité de contrôle judiciaire“ kritisiert, dass es sich um eine Auswertung von Daten handele, die zu anderen Zwecken gesammelt worden seien. Zudem sei unklar, über welchen Zeitraum die Kontrolle zurückreichen solle.
Die Überprüfung der Ehrbarkeit sei unbestritten ein Eingriff in die Privatsphäre der betroffenen Personen, betont das Justizministerium. Um im Einklang mit den Grundrechten zu sein, müsse demnach klar definiert werden, welche Daten zu welchem Zweck von staatlichen Stellen eingesehen werden. Implizit wird klar, dass die bisherige Praxis dem Datenschutz nicht gerecht wurde.
Es sei wichtig, dass die Überprüfung dem Zweck angepasst sei. „Wir müssen unterscheiden, ob es um die Einstellung von Richtern oder um Sicherheitspersonal geht, oder aber um einen Waffenschein“, sagte Sam Tanson im Interview mit dem „Luxemburger Wort“.
Der nun vorliegende Reformentwurf regelt im Detail, wie Personen, die sich auf einen Posten in der Justizverwaltung oder der Magistratslaufbahn bewerben, durch die Generalstaatsanwaltschaft überprüft werden. Dazu zählen Informationen aus dem „casier judiciaire“, zu strafrechtlichen Verurteilungen sowie mögliche Verbrechen oder Vergehen, die Gegenstand eines laufenden strafrechtlichen Verfahrens sind. Elemente aus Verfahren, die eingestellt wurden oder mit einem „non-lieu“ endeten, sind im Gesetzentwurf ausdrücklich ausgeschlossen.
Strenge Kontrolle bei Waffenscheinen
Am umfangreichsten sind dabei die Bestimmungen, die in das Waffengesetz einfließen sollen. Bei Personen, die einen Waffenschein beantragen, soll sichergestellt werden, dass sie keine Gefahr für sich selbst, andere oder die öffentliche Sicherheit darstellen. Das Justizministerium darf dazu Informationen bei der Justiz und der Polizei anfragen. Diese Daten beschränken sich auf Vorfälle, die nicht älter als fünf Jahre sind. Die Frist wird auf zehn Jahre erhöht, falls strafrechtliche Ermittlungen andauern oder es zu einer Verurteilung kam.
Neu ist, dass beim Ausstellen eines Waffenscheins das Justizministerium künftig Informationen mit dem Geheimdienst austauschen soll. Das Justizministerium begründet das mit der Terrorismus-Gefahr. Die Anschläge von Oslo (Breivik-Attentat) in 2011 und von Hanau im vergangenen Februar hätten etwa gezeigt, dass Attentäter versuchen würden, sich auf legalem Wege Waffen zu beschaffen.
Lesen Sie mehr zum Thema


