Urteil in zweiter Instanz
Ein Jahr Berufsverbot für Benoît Ochs
Dr. Benoît Ochs darf zwölf Monate nicht praktizieren. Dieses Urteil wurde am Mittwoch in zweiter Instanz gegen den Arzt aus Gonderingen ausgesprochen, der durch seine Behandlungsmethoden und Aussagen zum Coronavirus ins Visier des Disziplinarausschusses des „Collège médical“ geraten war.
