Ab März 2020 kommt es zu Änderungen bei der Besteuerung von Privat- und Firmenautos. Diese wird dann auf der Grundlage realistischerer CO2-Werte berechnet. Doch über die Pläne droht der Regierung Streit mit den Wirtschaftsverbänden.

Für Neuwagen gilt ab dem 1. März 2020 der neue Abgastest WLTP zur Berechnung der Autosteuer. Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag wird die Regierung kommende Woche vorstellen. Das neue Testverfahren bietet realistischere CO2-Werte, führt deshalb aber zu einer höheren Autosteuer selbst bei baugleichen Modellen.

Für Autos, die vor dem 29. Februar 2020 neu zugelassen werden, ändert sich nichts, betont das Transportministerium auf Nachfrage …