Seit 2016 müssen britische Unternehmen ihren wahren Eigentümer angeben. Doch manche Briefkastenfirmen erfinden einfach Personen. Das seit dieser Woche bestehende Luxemburger „Registre des bénéficiaires effectifs“ erlaubt keine solch offensichtlich falsche Angaben. Trotzdem bestehen Risiken.

London ist die weltweite Hauptstadt der Geldwäscher, da sind sich Experten sicher. Um dem Problem Herr zu werden, müssen britische Unternehmen angeben, wer die Gesellschaft kontrolliert. Das „Companies House“ veröffentlicht die Informationen dann auf einer für jeden Bürger zugänglichen Webseite. Das ist unpraktisch, wenn man inkognito schmutziges Geld in Großbritannien waschen möchte.

Und so machen tausende Firmen offensichtlich falsche Angaben. Der britische Autor Oliver Bullough fand im britischen Register etwa eine Gesellschaft, die ihren wahren Eigentümer Mr. Xxx Stalin nannten. Doch auch eine Miss Tracy Dean Xxx gibt es, berichtete er in seiner Anleitung zur Geldwäsche „in fünf einfachen Schritten“. Die NGO „Global Witness“ fand heraus, dass 4.000 „bénéficaires effectifs“ britischer Firmen Kleinkinder unter zwei Jahren sein sollen. Zudem tauchen fünf Personen auf, die 6.000 Firmen kontrollieren sollen.

Luxemburg kontrolliert, Großbritannien nicht

Der Grund, warum diese Täuschung überhaupt möglich ist: Das britische „Companies House“ prüft die Angaben nicht. Dem britischen Staat ist es wichtiger, dass Unternehmen schnell und kostengünstig neue Firmen gründen können. Und unter Millionen Gesellschaften setzen Geldwäscher oder andere Kriminelle darauf, nicht aufzufallen.

Im luxemburgischen „Registre des bénéficiaires effectifs“ (RBE) wird das schwieriger. Luxemburger müssen ihre „Matricule“ angeben und über diese prüft das „Luxembourg Business Register“ (LBR) die Angaben im nationalen Register natürlicher Personen, erklärt der Direktor Yves Gonner. Bei Ausländern muss eine Kopie des Passes oder des Ausweises mit eingereicht werden. Auch die angegebene Adresse muss zumindest existieren; hier dient die Adressdatenbank des Katasters zur exakten Überprüfung.

Identitätsdiebe und Strohmänner

Weniger lustig als Mr. Stalin ist, dass in Großbritannien gestohlene Identitäten für Scheinfirmen genutzt wurden. Es bleibt zusätzlich die klassische Option des Strohmanns, der den eigentlichen Besitzer der Firma deckt. Allerdings wächst mit Transparenzregistern das juristische Risiko.

Doch die Luxemburger Behörden gehen davon aus, dass Kriminelle nicht davor zurückschrecken, falsche Angaben im RBE zu machen – auch wenn sie eine Strafe von bis zu 1,25 Millionen Euro riskieren. Eine Haftstrafe ist allerdings anders als in andern Ländern nicht vorgesehen.

Doch die Justiz muss auch bereit sein, dieses Vergehen zu verfolgen. Auch in dieser Hinsicht ist Großbritannien ein schlechtes Beispiel. Bisher wurde nur eine Person wegen falscher Angaben angeklagt – und zwar nicht Herr Xxx Stalin, sondern ein Buchhalter, der auf die klaffenden Kontrolllücken aufmerksam machen wollte.