Nach einer kurzen Aussprache konnte sich der Geschäftsordnungsausschuss des Parlaments über die grundlegenden Richtlinien des sogenannten Lobbyregisters einigen. Ein neuer Textvorschlag befindet sich in Ausarbeitung. Lediglich an der Logistik muss noch weiter gefeilt werden.
Noch vor einer Woche äußerten CSV und DP Bedenken zum Vorschlag. Hauptkritikpunkt: Welche Gespräche mit einem Bürger vom neuen Transparenzregister erfasst werden müssen, sei nicht klar genug festgelegt. Es sei „wichtig und richtig“, ein Register zu schaffen, doch man solle auch an die Anwendbarkeit in der Praxis denken, sagt Léon Gloden (CSV) im Gespräch mit Reporter.lu.
Als Kompromiss schränkten die Abgeordneten den Geltungsbereich des Textes ein. Demnach müsse man sich nur in das Register eintragen, wenn man versuche, die legislative Arbeit eines Abgeordneten zu beeinflussen. Zuvor hieß es noch, dass auch eine Einflussnahme auf die politische Arbeit miteinbegriffen ist.
Problematische Zufallsgespräche
„Politische Arbeit umfasst allerdings alles Mögliche, etwa auch wenn jemand sich mit mir über seine persönlichen Probleme mit der Rente austauschen möchte“, sagt Léon Gloden. Dies sollte allerdings explizit ausgenommen werden …
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