Die Parlamentsverwaltung hat einen Entwurf für die Einführung eines sogenannten „Lobbyregisters“ ausgearbeitet. Der Text sieht eine Reihe von strengen Regeln für den Kontakt mit Interessenvertretern vor. Sanktionen für Regelverstöße wurden bisher jedoch nicht festgehalten.
Es ist ein komplett neuer Text. Da der Geschäftsordnungsausschuss des Parlaments sich auf eine weitreichende Reform verständigte, ist vom ursprünglichen Vorschlag des Piraten-Abgeordneten Sven Clement nicht mehr viel übrig geblieben. Der neue Entwurf soll für mehr Transparenz sorgen, indem alle Treffen zwischen Lobbyisten und Mitgliedern der Abgeordnetenkammer offengelegt werden müssen.
Anders als ursprünglich angekündigt sind allerdings keine Sanktionen für Unternehmen vorgesehen, die sich nicht an die Eintragungspflicht halten. Abgeordnete könnten ihrerseits bei Zuwiderhandlung gegen den geplanten Kodex vom Parlamentspräsidenten ermahnt werden. Die Details der Sanktionsmöglichkeiten sollen jedoch noch geklärt werden.
Anpassungen der Geschäftsordnung
Der entsprechende Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung des Parlaments, der Reporter.lu vorliegt, soll gleich an mehreren Stellschrauben drehen. Laut dem Text müssen Unternehmen oder Organisationen, die mit Abgeordneten in Kontakt treten wollen, sich zuvor in das neue Register eintragen. Diese Liste soll somit die Kontaktdaten der Personen und Organisationen beinhalten und auf der Webseite des Parlaments veröffentlicht werden.
Die öffentliche Zugänglichkeit des Registers spielt für die Abgeordneten eine große Rolle. „Als Abgeordneter sollte man nichts zu verheimlichen haben, deshalb sprechen wir jetzt von einem Transparenzregister und nicht mehr von einem Lobbyregister“, sagt DP-Fraktionschef Gilles Baum im Gespräch mit Reporter.lu.
Außerdem sollen die Abgeordneten einmal im Monat den Parlamentspräsidenten über alle Kontakte mit Interessenvertretern informieren. Sollte der Interessenvertreter sich noch nicht in das Register eingetragen haben, ist es laut der geplanten Regelung die Pflicht des Abgeordneten, jeglichen Kontakt abzulehnen und auf die neuen Bestimmungen aufmerksam zu machen.
Entwurf sieht diverse Ausnahmen vor
Allerdings sind auch mehrere Ausnahmen zu dieser Regel vorgesehen. Die Berufskammern, Europaabgeordnete oder staatliche Institutionen müssen sich etwa nicht eintragen. Das Gleiche gilt für Dienstleister, die das Parlament oder Abgeordnete juristisch beraten. Eine weitere Ausnahme betrifft Anfragen der Abgeordneten, die sich auf grundlegende Informationen beziehen. Organisationen, die im Auftrag von Parlamentariern „sachliche Informationen, Daten oder Fachwissen“ zur Verfügung stellen, sind demnach von der Verpflichtung ausgenommen.
Ebendiese womöglich weitreichende Ausnahme sorgte im Geschäftsordnungsausschuss für Diskussionen. „Für mich ist der Knackpunkt, dass diese Ausnahme nur bei Anfragen der Abgeordneten oder der Fraktionen gelten soll und nicht, wenn die Betroffenen selbst an die Abgeordneten herantreten“, sagt der Vorsitzende des Geschäftsordnungsausschusses, Roy Reding (ADR), im Gespräch mit Reporter.lu.
Frage möglicher Sanktionen noch offen
Entgegen vorherigen Aussagen des Ausschussvorsitzenden sind Sanktionen im aktuellen Vorschlag allerdings noch nicht enthalten. Interessenvertreter, die ihrer Eintragungspflicht nicht nachkommen, müssen laut dem aktuellen Textentwurf also mit keinen Konsequenzen rechnen. „Das wäre durch eine Änderung der Geschäftsordnung auch nicht möglich, dafür müsste ein neues Gesetz ausgearbeitet werden“, erklärt Roy Reding die Entscheidung des Ausschusses.
Durch eine Änderung der Verhaltensregeln für die Abgeordneten wären Sanktionen gegen einzelne Parlamentarier allerdings denkbar. Zurzeit ist der entsprechende Abschnitt allerdings schwammig formuliert und bezieht sich in erster Linie auf Verstöße im Bezug auf die Erklärung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten. „Der Wille besteht weiterhin, dass Verstöße gegen das neue Transparenzregister auch mit Sanktionen für Abgeordnete geahndet werden“, versichert Roy Reding.
Ein zweites Anliegen des Ausschussvorsitzenden ist, das Lobbyregister auch auf Minister und hohe Beamte auszuweiten. Dafür müsse allerdings ein neues Gesetz verabschiedet werden. „Ich hoffe, dass von der Regierung ein entsprechender Vorschlag kommt, sonst machen wir es selbst“, sagt der ADR-Parlamentarier.
Für den jetzigen Text haben sich die Fraktionen von CSV und DP mehr Zeit gewünscht, um sich jeweils fraktionsintern über den Vorschlag zu beraten. „Es geht aber schon in eine gute Richtung“, sagt DP-Fraktionschef Gilles Baum. Über den genauen Wortlaut des Entwurfs soll der Ausschuss am 25. Mai ein weiteres Mal diskutieren. Anschließend könnte das neue Register bereits verabschiedet werden. „Ich will, dass wir noch vor den Sommerferien den Text annehmen“, sagt Roy Reding.
Lesen Sie mehr zum Thema


