Als Vorbereitung auf eine mögliche neue Covid-Welle im Herbst haben das Familien- und das Gesundheitsministerium neue Richtlinien für Einrichtungen für ältere Menschen erstellt. Damit reagieren die Ministerien auf die Kritik des Waringo-Berichts zu den Alten- und Pflegeheimen.

„Es gibt keine One-size-fits-all-Lösung für die unterschiedlichen Einrichtungen“, sagte Corinne Cahen (DP) auf einer Pressekonferenz am Mittwoch in Bezug auf die Hygieneregeln und den Umgang mit Covid-Erkrankten in den verschiedenen Pflegestrukturen. Dennoch konnte sich die Familienministerin gemeinsam mit Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP) und den Akteuren im Altenpflegesektor auf mehrere Vorgaben einigen.

Das Gesundheitsministerium folgt auch der Empfehlung des „Conseil Supérieur des Maladies Infectieuses“ (CSMI) und organisiert ab dem 27. September eine Impfkampagne hinsichtlich einer dritten Dosis für die Bewohner in den Alten- und Pflegeheimen. Binnen drei Wochen soll diese Kampagne abgeschlossen werden.

Neue Quarantäneregeln

Um einer weiteren Infektionswelle vorzubeugen, sollen die Bewohner der Strukturen weiterhin in einem Rhythmus von zwei bis drei Wochen getestet werden. Dabei gelten für Positiv-Getestete seit der Einführung des Covid-Check-Regimes neue Regeln. Geimpfte, die sich trotzdem infizieren, müssen nicht mehr in eine Quarantäne. Im Gegenzug müssen sie jeden Tag einen Schnelltest durchführen und sich am sechsten Tag mit einem PCR-Test freitesten. Während dieser Zeit gilt für sie die Maskenpflicht.

Ungeimpfte müssen hingegen weiterhin in Quarantäne. Sollten mehr als drei Fälle innerhalb von zwei Wochen in einer Einrichtung auftreten, soll die betroffene Einheit räumlich isoliert werden. Ist das ganze Haus betroffen, soll der Zugang zur Struktur eingeschränkt werden. Bei der Ausarbeitung dieser Vorgaben seien sich die Akteure zu großen Teilen einig gewesen, so Corinne Cahen.

Kontroverser seien die Diskussionen über eine mögliche Impfpflicht für neue Heimbewohner gewesen, erklärte die Familienministerin. Ein neu geschaffenes ständiges Gremium, bestehend aus Vertretern der beiden Ministerien, der Ärzteschaft, den Verwaltern der Pflegestrukturen und Interessenvertretern von älteren Mitmenschen, entschied sich letztlich gegen eine Pflicht. Ohne Impfung müssen die neuen Bewohner allerdings in der ersten Woche nach ihrem Einzug täglich einen Schnelltest durchführen und sich anschließend mit einem PCR-Test freitesten. Für einen Besuch in einem Alten- oder Pflegeheim gilt indes nur noch das Covid-Check-Regime.

Verbesserung der Kommunikationsstrategie

Mit den neuen Empfehlungen versucht das Ministerium, dem Waringo-Bericht Rechnung zu tragen. Der Waringo-Bericht offenbarte, wie unkoordiniert die Kommunikation der beiden verantwortlichen Ministerien mit den Einrichtungen verlief. Nun haben Paulette Lenert und Corinne Cahen eine gemeinsame Empfehlung an alle Häuser gerichtet, die bis zum Ablauf des Covid-Gesetzes gelten soll. Somit werde sichergestellt, dass die Maßnahmen auch mit jedem Gesetz aktualisiert und in Erinnerung gerufen werden, so die Ministerinnen. Das aktuelle Covid-Gesetz gilt bis zum 18. Oktober.

Außerdem kündigte Corinne Cahen an, das sogenannte ASFT-Gesetzprojekt demnächst zu überarbeiten. Dieses regelt die Beziehungen zwischen dem Staat und den Trägern der Strukturen. Unter anderem sollen stärkere Qualitätskriterien im Gesetz vorgesehen werden. Damit würde das Familienministerium eine weitere Empfehlung des Waringo-Berichts umsetzen.


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