Ein weiterer Baustein der Verfassungsreform steht: Es geht um die Rolle des Großherzogs und die Organisation des Staates. Über den Sommer sollen die Abgeordneten nun den Vorschlag analysieren. Im Herbst steht die eigentliche Debatte an – parallel zur grundlegenden Reform der Monarchie.
Der Vorsitzende der Verfassungskommission hat den bislang größten Teil der Reform im Parlament vorgestellt. „Die Änderungen gehen mittlerweile wesentlich weiter als die ursprüngliche Liste an Vorschlägen“, sagt Mars di Bartolomeo (LSAP) im Gespräch mit REPORTER.
Im Dezember beschlossen die Parteien, das Projekt einer komplett neuen Verfassung zu begraben. Mit einer ursprünglichen Liste von 31 Vorschlägen sollte der bestehende Text etappenweise angepasst werden. Grundlegende Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf einer neuen Verfassung sind allerdings nicht zu erwarten.
Mit seinem noch nicht veröffentlichten Vorschlag habe er versucht, den Diskussionen im Ausschuss Rechnung zu tragen, so der LSAP-Abgeordnete Mars Di Bartolomeo. Dort stellte man in den vergangenen Monaten fest, dass es in den meisten Punkten doch noch eine breite Zustimmung gab.
Eine Modernisierung in kleinen Schritten
Demnach übernimmt Di Bartolomeos 33-seitiger Bericht wesentliche Elemente aus dem Entwurf der neuen Verfassung. Zusätzlich wird die aktuelle Verfassung reorganisiert und bestehende Artikel klarer formuliert.
„Allerdings soll der Großherzog weiterhin als solcher in der Verfassung genannt werden“, sagt Co-Berichterstatter Leon Gloden (CSV). Im ursprünglichen Text sollte nicht mehr vom „Grand-Duc“, sondern nur noch vom „Chef d’Etat“ die Rede sein. Es war einer der Knackpunkte, die die CSV dazu veranlasst hatte, sich vom Projekt einer neuen Verfassung abzuwenden.
Dieser Punkt soll allerdings der Modernisierung der Verfassung nicht länger im Weg stehen. Auch der neue Vorschlag umfasst eine klare Beschneidung der Macht des Großherzogs. Der Waringo-Bericht spielte dabei aber eine untergeordnete Rolle.
Einfluss durch Waringo-Bericht begrenzt
Die Abgeordneten wollten bereits im Vorschlag für eine neue Verfassung die Macht des Staatschefs klarer begrenzen. Für den Großherzog und den Thronfolger sollte ein neuer Artikel im Staatshaushalt vorgesehen werden. Das Parlament könnte diesen Punkt dann per Gesetz jederzeit anpassen. Zurzeit besteht diese Möglichkeit nur zu Beginn einer neuen Regentschaft. Zudem müsse der Großherzog seine Verwaltung „im Sinne des öffentlichen Interesses“ aufstellen.
Diese Punkte haben es nun auch in den Bericht von Mars di Bartolomeo geschafft. Die restlichen Aspekte des Waringo-Berichts betreffen laut dem Ausschussvorsitzenden nicht die Verfassung.
Im Herbst soll der Ausschuss für Verfassung und institutionelle Fragen erneut zusammenkommen, um sich über den seit dieser Woche vorliegenden Vorschlag auszutauschen. Anschließend wird weiterhin Kapitel für Kapitel untersucht. Lediglich die Vorschläge für das Kapitel über die Grundrechte, das Parlament und die Gemeinden stehen noch aus.