Das Gerichtsverfahren um die Vergabe des „Large Scale Testing“ (LST) kommt weiterhin nur schleppend voran. Ein mit einem Gutachten beauftragter Experte hat nämlich nun dem Gericht abgesagt. Der zuständige Richter wird jetzt einen anderen Sachverständigen finden müssen, was eine weitere Verzögerung mit sich bringen dürfte.
Der nun abgesprungene Experte war erst Ende Mai als Gutachter genannt worden. Er sollte prüfen, ob das Privatlabor „Bionext Lab“ Mitte 2021 über die nötigen Kapazitäten verfügte, um die Massentests im Zuge des LST durchzuführen. Dieser Auftrag war damals an das Unternehmen „Laboratoires Réunis“ gegangen. Bionext hatte gegen diese Vergabe Einspruch eingelegt und befindet sich seitdem in einem Rechtsstreit mit dem Staat und seinem Konkurrenten.
Vor Gericht war nach langen Diskussionen die Frage aufgekommen, ob Bionext überhaupt in der Position sei, in diesem Fall Einspruch einzulegen. Der Staat und Laboratoires Réunis argumentieren nämlich, dass Bionext gar nicht dazu imstande gewesen wäre, das LST eigenständig zu stemmen. Der genannte Experte, ein Mikrobiologe der „Université Catholique de Louvain“, sollte eben dies analysieren. Das Gericht hatte ihm dazu bis zum 24. Januar 2023 Zeit gegeben.
Diese Zeit scheint der Sachverständige aber nicht zu haben, wie das „Tageblatt“ zuerst berichtete. Der Experte hat nämlich vor Kurzem den Prozessparteien mitgeteilt, dass er den Auftrag nicht übernehmen könne, wie Reporter.lu vonseiten der Anwälte bestätigt bekam. Über die Gründe der Absage wollte sich niemand äußern, das „Tageblatt“ schreibt aber, dass der Experte keine Zeit für ein solches Gutachten habe und es auch nicht direkt sein Fachgebiet sei. Nun wird das Gericht einen neuen Sachverständigen benennen, wie bei einer solchen Absage üblich, so die Pressestelle der Justiz auf Nachfrage von Reporter.lu.
Bis eine Entscheidung in dieser Angelegenheit vorliegt, dürfte es demnach noch eine Weile dauern. Konkret geht es vor Gericht um die Frage, ob der Staat den Auftrag für das LST in seiner letzten Phase im Sommer 2021 hätte neu ausschreiben müssen, statt die Tests weiter von den Laboratoires Réunis durchführen zu lassen. Damals hatte die Regierung die Ausrichtung des LST dahingehend geändert, dass jeder sich auf eigene Initiative hin kostenlos testen lassen konnte. Zuvor war dies nur auf persönliche Einladung der Fall gewesen. (GS)


