Das „Large Scale Testing“ (LST) ist zu Ende, das juristische Nachspiel aber hat gerade erst begonnen. Am Dienstag war ein Schnellgericht mit einer Beschwerde von „Bionext“ befasst. Das Privatlabor ist der Ansicht, dass die LST-Auftragsvergabe durch den Staat gegen das Gesetz verstieß. Konkret fühlt es sich gegenüber seinem Konkurrenten „Laboratoires Réunis“ benachteiligt. Dieses Labor war zu Beginn des LST mit der Auswertung der PCR-Tests beauftragt worden und setzte diese auch dann fort, als die Regierung die Ausrichtung des LST änderte.
Ab Mitte Juni dieses Jahres konnte sich nämlich jeder Bürger kostenlos einem PCR-Test in einem LST-Testzentrum unterziehen. Ein Strategiewechsel, der laut Bionext mit einer neuen öffentlichen Ausschreibung hätte einhergehen müssen, was jedoch nicht der Fall war. In der Folge sei bei den Privatlaboren die Nachfrage für Tests weggebrochen, wodurch finanzielle Einbußen entstanden, so Bionext. Der Staat hingegen argumentiert, dass es sich bei dieser Phase des LST um eine Weiterführung des ursprünglichen Auftrags handelte.
Nach einigen kurzen Ausführungen am Dienstag entschied der Vorsitzende des Schnellgerichts, dass nun zunächst darüber zu befinden sei, ob man es mit einem weiterhin laufenden oder mit einem abgeschlossenen „Marché public“ zu tun habe. Tatsächlich herrscht auch darüber Uneinigkeit. Während die Anwälte des Staates darauf verweisen, dass das LST gemäß Vertrag ordnungsgemäß am 15. September endete, haben die Rechtsbeistände von Bionext daran Zweifel. Sie sind der Ansicht, dass das LST auf dem Papier weiter bestehe beziehungsweise es zu jedem Moment reaktiviert werden könne. Die Prozessparteien haben nun bis zum 8. Februar 2022 Zeit, ihre Positionen in schriftlicher Form darzulegen. Dann wird die Verhandlung fortgesetzt.
Bionext fordert vom Schnellgericht die Feststellung, dass der Staat gegen geltendes Recht verstieß, und beantragt die – gegebenenfalls nachträgliche – Annullierung der Auftragsvergabe und eventuelle Strafzahlungen. Um Schadenersatz für sich selbst geht es Bionext vor dem Schnellgericht nicht. Dies wird zu einem späteren Zeitpunkt Gegenstand eines gesonderten Verfahrens am Bezirksgericht Luxemburg sein.
Darüber hinaus hat Bionext seine Vorwürfe auch an die EU-Kommission herangetragen. Dabei geht es um mehr als die letzte LST-Phase, wie Bionext-Eigner Jean-Luc Dourson auf einer Pressekonferenz im September erklärt hatte: Bionext stört sich auch an der initialen Auftragsvergabe, die zwischen dem Gesundheitsministerium und „Laboratoires Réunis“ eingefädelt worden sei. Kritisiert wird zudem die Nutzung der Testkits der Firma „Fast Track Diagnostics“. Ein Vorwurf, über den Reporter.lu bereits zu Beginn der Testkampagne berichtet hatte. (GS)