Eine Reform, die die Vergabe von „Security clearances“ an Beamte regulieren soll, lässt seit fast zehn Jahren auf sich warten. Jetzt hat die Regierung einen neuen Gesetzestext vorgelegt. Doch damit wird die Kontrolle des Zugangs zu geheimen Dokumenten kaum verbessert.
Es gibt wenige Gesetzentwürfe, die knapp ein Jahrzehnt lang in der parlamentarischen Prozedur hängenbleiben. Die Reform der Regeln zur Einstufung von geheimen Dokumenten beim Staat geht allerdings in der Tat auf einen ersten Entwurf von März 2016 zurück. Nach der Geheimdienstaffäre, die im Jahr 2013 zu Neuwahlen führte, wollte der neue Premier Xavier Bettel (DP) den „Service de Renseignement“ (SRE) gründlich reformieren. Sein Kompetenzbereich sollte zumindest so weit eingeschränkt werden, dass der Geheimdienst nicht erneut außer Kontrolle gerät. Politisch gesehen wollte Xavier Bettel nicht das gleiche Schicksal erleiden wie sein Vorgänger Jean-Claude Juncker (CSV).
Der damalige Entwurf aus dem Staatsministerium wies jedoch mehrere Lücken auf und musste immer wieder angepasst werden. So sorgte etwa die „Casier bis“-Affäre im Jahr 2019 nicht nur für politisch-mediale Aufregung, sondern stellte auch den Umgang des Staates mit zum Teil höchst geheimen Dokumenten vor Herausforderungen. Zur Erinnerung: Im Zuge dieser Affäre wurde festgestellt, dass Justiz und Polizei Dutzende zum Teil für die Öffentlichkeit völlig unbekannte Datenbanken führten.
In den folgenden Jahren reichten Regierung und Parlament deshalb mehrmals gründliche Änderungsvorschläge an der Reform ein, die weitere Beschneidungen der Kompetenzen des SRE mit sich bringen würden. Erst in den vergangenen Jahren bildete sich schließlich ein Gesetzestext heraus, der den Anforderungen der Gegenwart weitgehend genügte.
Mit einer wichtigen Ausnahme: Denn die Reform des Gesetzes zur Gründung einer „Autorité Nationale de la Sécurité“ (ANS) und jenes zur Klassifizierung von Dokumenten und sogenannten Sicherheitsfreigaben („habilitations de sécurité“) genügten laut Ansicht des Luxemburger Geheimdienstes und internationaler Experten nicht den gängigen Sicherheitsstandards der NATO. Bereits 2021 berichtete Reporter.lu ausführlich über das Problem der „Security clearances“.
Immer noch bedingt vertrauenswürdig
Was wie ein normaler, wenn auch recht langwieriger parlamentarischer Prozess wirkt, verbirgt in Wahrheit eine politisch wie juristisch heikle Angelegenheit. Denn es geht bei der Reform nicht nur um mögliche Verstöße gegen Datenschutzgesetze, sondern letztlich um das Risiko, dass Luxemburgs Geheimdienst wegen mittlerweile allzu bekannter Sicherheitslücken aus dem Informationsaustausch mit alliierten Diensten ausgeschlossen werden könnte …
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