Das Thema Abtreibung dürfte zeitnah in die Luxemburger Verfassung aufgenommen werden. Konkret soll dort die „Freiheit“ auf einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch verankert werden und eben nicht das „Recht“ darauf. Darauf einigten sich jetzt die Abgeordneten im zuständigen parlamentarischen Ausschuss mit ganz großer Mehrheit. Mit Ausnahme der ADR sprachen sich nämlich sämtliche Parteien für eine solche Verfassungsreform aus.

Dass sich im Ausschuss ein breiter Konsens finden würde, darauf hatten bereits die Ereignisse der letzten Wochen hingedeutet. Nachdem im ursprünglichen Text noch von einem „Droit“ die Rede war, hatte schon in der vorigen Sitzung des Ausschusses die DP vorgeschlagen, die Möglichkeit einer Abtreibung als „Liberté“ ins Grundgesetz einzuschreiben. In der Folge hatte sich auch Premier Luc Frieden in seiner Funktion als CSV-Parteipräsident dahingehend geäußert. Letzte Woche hatte sich dann auch der CSV-Nationalrat dafür ausgesprochen.

Am Montag nun stimmten im parlamentarischen Ausschuss für Institutionen sowohl die Mehrheitsparteien CSV und DP als auch die Oppositionsparteien LSAP und Déi Gréng für die entsprechende Anpassung am initialen Vorschlag von Marc Baum (Déi Lénk). Sven Clement (Piraten) sprach sich ebenfalls dafür aus, besitzt als Beobachter im Ausschuss aber kein Stimmrecht. Nur Fred Keup (ADR) stimmte gegen eine solche Verankerung der Abtreibung in der Verfassung.

Sowohl Marc Baum als auch andere Abgeordnete begrüßten es, dass der Ausschuss einen Kompromiss finden konnte. Einige bedauerten jedoch, dass nicht auch das Recht auf Verhütung ins Grundgesetz aufgenommen werden soll …