Bei der Wiederaufnahme des parlamentarischen Betriebs nach der Sommerpause befasste sich der Ausschuss für Institutionen sogleich mit einer möglichen Verfassungsänderung. Auf Vorschlag von Déi Lénk könnte nämlich das Recht auf Abtreibung ins Grundgesetz aufgenommen werden. Das Thema hatte gerade erst zusätzliche Brisanz erhalten, weil der Erzbischof von Luxemburg vor eben diesem Schritt gewarnt hatte.

Sollte das Recht auf Abtreibung in die Verfassung aufgenommen werden, wäre das „ein trauriger Tag in der Luxemburger Geschichte“, sagte Kardinal Jean-Claude Hollerich am Samstag in der „RTL“-Sendung „Background am Gespréich“. Das Recht auf Schwangerschaftsabbruch sei bereits gesetzlich festgeschrieben, so der Erzbischof. Er verstehe daher nicht, warum es auch in der Verfassung verankert werden solle. Davor könne er nur warnen.

Die Befürworter einer solchen Aufnahme argumentieren, dass das Recht auf Abtreibung nicht so leicht wieder rückgängig gemacht werden könne, wenn es in der Verfassung stehe. In der Tat bräuchte es in dem Fall eine Zweidrittelmehrheit im Parlament statt einer einfachen Mehrheit. Hintergrund dieser Überlegungen, die auch Marc Baum (Déi Lénk) dazu veranlasst hatten, einen entsprechenden Text vorzulegen, waren Initiativen im Ausland, etwa in den USA, die die Rechte der Frau auf Selbstbestimmung wieder stärker einschränken wollen …