Eine Kreditkarte von Frank Engel und ein Projektkoordinator der Grünen stehen im Mittelpunkt des neuesten Berichts des Rechnungshofs zu Parteifinanzen. Während die CSV verschiedene Belege nicht auftreiben konnte, müssen Déi Gréng sich für kulturelle Aktivitäten rechtfertigen.
Erneut holt die CSV ihre Vergangenheit ein. Diesmal geht es um eine Kreditkarte des ehemaligen Parteivorsitzenden, Frank Engel. Dieser soll im Namen des Generalsekretariats Ausgaben getätigt haben, ohne die entsprechenden Belege eingereicht zu haben. „Da der Rechnungshof diese Belege nicht erhalten hat, ist er nicht in der Lage, zu prüfen, ob diese Ausgaben im Einklang mit dem Parteifinanzierungsgesetz sind“, schreibt die „Cour des Comptes“ in ihrem neuesten Bericht zu den Parteifinanzen für das Jahr 2020.
Um wie viel Geld es sich dabei handelt und über welchen Zeitraum die Ausgaben getätigt wurden, geht aus dem Bericht nicht hervor. Auch Frank Engel und die CSV-Parteizentrale wollten sich auf Nachfrage nicht zum Betrag äußern. „Ich weiß nicht wirklich, was der Rechnungshof will, die Kontoauszüge haben sie bekommen“, verteidigt sich Frank Engel im Gespräch mit Reporter.lu. Seine ehemalige Partei forderte ihn demnach am Vortag des letzten Verhandlungstages im Prozess um die Freundeskreisaffäre auf, die letzten Belege nachzureichen. Allerdings habe er bereits alles Verfügbare abgegeben, so Frank Engel.
Auf der Suche nach Kassenzetteln
Der Ex-Parteichef gibt jedoch zu, nicht alle Kassenbelege gesammelt zu haben, da er dies nicht für nötig hielt. „Das, was ich noch hatte, habe ich an einem Wochenende in einem Umschlag in der Parteizentrale auf den Schreibtisch des Generalsekretärs gelegt. Was die CSV danach damit gemacht hat, geht mich nichts mehr an“, so Frank Engel. Um was es sich bei den Ausgaben gehandelt habe, könne er heute nicht mehr genau sagen. Nur so viel: „Das sind Ausgaben, die für einen Parteivorsitzender üblich sind, wie etwa Restaurantrechnungen“, so Frank Engel. Zudem habe das Finanzaudit, das die Partei nach der Freundeskreisaffäre durchführen ließ, keine Unstimmigkeiten festgestellt.
Auch Claude Wiseler verweist auf das Finanzaudit der Parteikonten. „Ich kann dazu auch nicht mehr sagen als das, was im Bericht steht. Die Belege sind nicht aufzufinden“, so der neue Parteivorsitzende der CSV im Gespräch mit Reporter.lu. Die Partei hat allerdings Lehren aus den Ereignissen des vergangenen Jahres gezogen. Demnach hat sie sich Prozeduren gegeben, welche Ausgaben von wem getätigt und genehmigt werden müssen. Zudem besitzt der Parteivorsitz keine eigene Kreditkarte mehr, betont Claude Wiseler.
Parteievent oder Freizeitaktivität?
Neben den Unstimmigkeiten bei der CSV wirft jedoch auch eine Ausgabe der Grünen Fragen auf. Demnach habe die Partei im Februar 2020 einen Vertrag mit einem Dienstleister für den Posten des „Projektkoordinator – Gréng a Beweegung“ unterzeichnet. Dieser sollte ab Dezember des gleichen Jahres Aktivitäten mit Mitgliedern außerhalb der üblichen Versammlungen organisieren. „Der Projektkoordinator organisierte etwa Führungen in Naturschutzgebieten oder einen Besuch der Ausstellung ‚Gleef dat net‘ im hauptstädtischem Museum“, erklärt der Co-Vorsitzende von Déi Gréng, Meris Sehovic, auf Nachfrage von Reporter.lu. In seinem Bericht hinterfragt der Rechnungshof die Ausgabe, da es sich laut seiner Auffassung dabei nicht um eine übliche Parteiaktivität handele.
Durch den Bericht des Rechnungshofs müsse nun allgemein geklärt werden, was unter die offiziellen Aktivitäten einer Partei falle. „Wenn sich diese Interpretation durchsetzt, wäre ein Sommer- oder Grillfest einer Partei eigentlich auch nicht mit dem Parteifinanzierungsgesetz konform“, meint Meris Sehovic. Für ihn handele es sich dabei um Termine, welche die Politik greifbar machen sollen. „Es ist das eine, während einer Versammlung über Naturschutz zu reden, und das andere, den Erhalt von Biotopen auch vor Ort in Augenschein zu nehmen“, so der Co-Parteivorsitzende.
In ihrer Antwort an den Rechnungshof werfen die Grünen zudem die Frage auf, ob auch die 20 Prozent an Eigenfinanzierung unter die Bestimmungen des Parteifinanzierungsgesetzes fallen würden. Bei den Grünen stammt sogar mehr als ein Drittel der Einnahmen von Mitgliedern und Mandatsträgern der Partei. Wenn sich diese strenge Interpretation durchsetzen sollte, müsse also darüber nachgedacht werden, ob die Ausgaben, die durch eigene Mittel getätigt werden, dem Parteifinanzierungsgesetz entsprechen müssen. Die Grünen würden zudem eine zwanglosere Auslegung des Artikels bevorzugen, bei der auch weniger übliche Ausgaben zulässig sind. Dadurch könnten weiterhin alle Parteikonten gleich behandelt und vom Rechnungshof überprüft werden.
Am 28. Februar soll der Budgetkontrollausschuss des Parlaments ein erstes Mal über den jüngsten Bericht des Rechnungshofs beraten.


