Wenige Tage, nachdem die Maskenpflicht im öffentlichen Transport wegfiel, hat die Regierung weitere Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen beschlossen. Diese betreffen die Dauer der Isolation, die Krankenhäuser und die Altenheime sowie das Gefängnis und das „Centre de rétention“. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde mittlerweile im Parlament eingereicht.

Mit diesen Lockerungen, für die der Ministerrat vergangene Woche grünes Licht gab, wird ein Großteil der wenigen noch bestehenden Maßnahmen in Zusammenhang mit der Pandemie wegfallen. So soll in den Krankenhäusern sowie in den Alten- und Pflegeheimen das 3G-System außer Kraft gesetzt werden. Diese Strukturen waren die einzig verbliebenen öffentlich zugänglichen Einrichtungen, in denen Besucher sich noch als getestet, geimpft oder genesen ausweisen mussten. Das wird nun künftig nicht mehr der Fall sein.

Die Maskenpflicht hingegen wird in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen weiter aufrechterhalten. Das Tragen eines Mundschutzes sei weiterhin wirksam, da es bei einer infizierten Person die Verbreitung des Virus deutlich verringere und damit die vulnerablen Personen in diesen Strukturen schütze, so die Argumentation in der Begründung des Gesetzentwurfs. Erst vergangene Woche war die Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln aufgehoben worden.

In den Justizvollzugsanstalten sowie im „Centre de rétention“, wo bis dato weiterhin strengere Corona-Regeln gelten, sollen derweil die Bedingungen an jene der restlichen Bevölkerung angepasst werden, wie es im „Exposé des motifs“ heißt. Der Umstand, dass die dortigen Insassen durch Corona-Maßnahmen diskriminiert würden, während der Rest des Landes von Lockerungen profitiert, war eine wiederkehrende Kritik von vor allem Menschenrechtsorganisationen.

Letztlich wird mit dem neuen Gesetz auch die Dauer der Isolation verkürzt, in die sich eine infizierte Person begeben muss. Statt wie bisher zehn Tage muss der oder die Betroffene sich nun nur noch sieben Tage lang isolieren – maximal. Denn es besteht weiterhin die Möglichkeit, die Isolation früher zu verlassen, dies nach zwei negativen Schnelltests an zwei aufeinanderfolgenden Tagen.

Dieses neue Covid-Gesetz soll laut dem Entwurf bis zum 31. Oktober dieses Jahres gelten. Wann es in Kraft tritt, ist derzeit aber noch unklar. Es dürfte binnen der kommenden 14 Tage im Parlament verabschiedet werden. Derweil warten Politik und Öffentlichkeit noch gespannt auf das anstehende Expertengutachten zur Impfpflicht. (GS)


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