Mit dem neuen Covid-Gesetz, das am Mittwoch einstimmig im Parlament verabschiedet wurde, fallen fast alle noch bestehenden Einschränkungen in Zusammenhang mit der Pandemie weg. Lediglich die Maskenpflicht in den Krankenhäusern sowie in den Alten- und Pflegeheimen wird noch aufrechterhalten. Dort gilt aber nun kein 3G-System mehr.
Somit müssen Besucher beim Aufsuchen einer Klinik oder einer Pflegeeinrichtung künftig nicht mehr belegen, ob sie geimpft, getestet oder genesen sind. Dasselbe gilt für das Gefängnis sowie das „Centre de rétention“, wo auch andere noch bestehende Einschränkungen aufgehoben werden. Der dritte Bereich, den das neue Covid-Gesetzt betrifft, ist die Isolationsdauer …
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