Die ALIA rügt RTL, schützt den Sender zugleich aber vor härteren Sanktionen. Über das Spannungsfeld zwischen öffentlichem Auftrag und kommerziellen Interessen – und eine Aufsichtsbehörde, die den Konflikt mit dem mächtigsten Medienkonzern des Landes scheut.
Ab wann ist eine Werbung eine Werbung? Um diese Frage zu beantworten, benötigte die „Autorité luxembourgeoise indépendente de l’audivisuel“ (ALIA) ganze 15 Monate. Das Ergebnis ist ebenso erstaunlich wie ernüchternd. Darüber hinaus geht es nämlich auch um die Frage, ob die langjährige Tradition eines großen Medienhauses über dem Gesetz steht. Und ob die ALIA ihrer Mission als unabhängige Aufsichtsbehörde auch in heiklen Fällen nachkommt.
Hintergrund sind Klagen des Kunstkollektivs „Richtung 22“, die sich gegen „RTL“ und „RTL Zwee“ richten und bereits im Jahr 2024 eingereicht wurden. Mit einer Ausnahme wurden sämtliche Beschwerden von der ALIA verworfen. Die zwei letzten Entscheidungen in Verfahren, die sich um unterschiedliche Werbeformate von RTL drehen, wurden Ende März getroffen und auf der Webseite der ALIA veröffentlicht.
Vor allem eine Entscheidung dürfte in der Medienbranche für Gesprächsstoff sorgen. Denn die Untersuchung der ALIA ergab, dass RTL zumindest in einem Fall gegen geltendes Recht verstoßen hat. Laut Gesetz dürfen TV-Nachrichten und politische Informationssendungen nämlich nicht gesponsert werden. Doch genau dies ist bei RTL laut der ALIA der Fall – und zwar seit Jahrzehnten.
„De Journal“ sponsored by …
Wer regelmäßig „De Journal“ schaut, dem wird es kaum noch auffallen. Denn jede Ausgabe der bekannten Nachrichtensendung wird stets mit dem gleichen Abspann beendet: „Gekleet vun: Galeries Lafayette, Styling: Dessange Paris, Camille Albane“. Früher wurde an dieser Stelle auch das Kleidungsgeschäft „Bram“ genannt. Unabhängig von den einzelnen Marken könnte diese harmlos scheinende Tradition jedoch bald der Vergangenheit angehören.
Les journaux télévisés et les émissions d’information politique ne peuvent être parrainés.“Gesetz über elektronische Medien
Die ALIA stellt in ihrer Entscheidung nämlich unmissverständlich fest, dass RTL gegen die geltende Gesetzgebung verstoßen hat. So erinnert die für die Aufsicht der audiovisuellen Medien zuständige Behörde an das gesetzliche Sponsoring-Verbot und orientiert ihre Analyse an drei Kriterien: Die Unternehmen müssen einen finanziellen Beitrag leisten, selbst nicht im Medienbereich tätig sein und das erkennbare Ziel verfolgen, ihre Marke zu bewerben. Der von der ALIA mit der Untersuchung betraute Beamte sah alle Kriterien als erfüllt an.
Da den Moderatoren Kleidung und Styling kostenlos zur Verfügung gestellt werden, sei erwiesen, dass die drei Firmen faktisch zur Finanzierung des RTL-Programms beitragen. Dass das Sponsoring zum Ziel habe, den Bekanntheitsgrad der Marken zu steigern, ist für den zuständigen „agent instructeur“ der ALIA ebenso klar wie die Tatsache, dass weder die Kaufhauskette „Galeries Lafayette“ noch die Friseur- und Makeup-Salons von „Dessange Paris“ oder „Camille Albane“ in der Medienbranche tätig sind. Die Auflistung der Marken am Ende der Sendung diene zweifelsfrei dazu, diese besonders hervorzuheben, so die Analyse weiter.
Ein „schwerwiegender Verstoß“
„Der Untersuchungsbeamte schlägt dem Verwaltungsrat vor, gegen den betreffenden Anbieter eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro zu verhängen“, heißt es schließlich in der Entscheidung der ALIA vom 23. März 2026. Der Beamte begründet diese Sanktion damit, dass „das Sponsoring einer TV-Nachrichtensendung einen schwerwiegenden Verstoß gegen die großherzogliche Verordnung darstellt …
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