Die Kostenübernahme der Psychotherapie rückt näher. Erst Mitte Dezember hatte der Minister für soziale Sicherheit, Claude Haagen (LSAP), einen Tarif für die Kostenerstattung vorgeschlagen. Nun hat er auch eine großherzogliche Verordnung vorgelegt, welche die ersten psychotherapeutischen Verfahren in der Nomenklatur der Gesundheitskasse (CNS) verankern soll.
Mit der Verordnung sollen drei psychotherapeutische Verfahren Einzug in die Nomenklatur der CNS finden: Einführungssitzungen (Code: SP01), Beistandssitzung (SP02) sowie Sitzungen zum verlängerten Beistand (SP03). Die Verordnung regelt zudem, wie die Verfahren in Rechnung gestellt und anschließend von der Krankenversicherung übernommen werden, präzisiert das Sozialministerium in einer Pressemitteilung.
Der Ministerrat hat den Entwurf der Verordnung via Schriftverkehr noch vor dem Jahreswechsel gebilligt. Das Dokument befindet sich nun auf dem Instanzenweg und dürfte zeitnah vom Staatsrat und den Berufskammern begutachtet werden. Wann die Verordnung in Kraft tritt, ist allerdings noch nicht absehbar.
Die Diskussionen über eine Kostenübernahme der Psychotherapie ziehen sich bereits über fünf Jahre hin. In den entsprechenden Verhandlungen hatten sich die CNS und der Verband der Psychotherapeuten, die „Fédération des associations représentant des psychothérapeutes“ (Fapsylux), einfach nicht einigen können. Mitte Dezember vergangenen Jahres war denn auch ein Schlichtungsverfahren gescheitert, wie Reporter.lu zuerst berichtet hatte.
Bis zuletzt lagen die Tarifvorschläge der beiden Verhandlungsparteien weit auseinander. Die Fapsylux hatte zunächst einen Sitzungstarif von 175 Euro angeführt, wäre in der Folge aber auch mit 154 Euro einverstanden gewesen. Die Gesundheitskasse hingegen hatte eingangs einen Tarif von 120 Euro vorgeschlagen und hatte diesen letztlich auf 127 Euro erhöht.
„Et geet elo duer“, hatte infolge der gescheiterten Schlichtungsprozedur Sozialminister Claude Haagen via Pressemitteilung wissen lassen. Wenige Tage später hatte er seinen Regierungskollegen eine erste großherzogliche Verordnung vorgelegt, die einen Tarif von 144 Euro für eine 50- bis 60-minütige Psychotherapie-Sitzung vorsah. Der Verordnungsentwurf war noch in der derselben Ministerratssitzung gebilligt worden. Die Fapsylux ihrerseits hatte sich rechtliche Schritte in Bezug auf diese Entscheidung vorbehalten. (GS)


