Informationen von Reporter.lu zufolge konnte sich die CNS mit dem Dachverband der Psychotherapeuten erneut nicht einigen. Nun könnte bald die Politik am Zug sein. Doch die Verhandlungen könnten auch noch ein juristisches Nachspiel haben.

Dass es schwere Gespräche werden würden, wussten alle Beteiligten. Seit fünf Jahren verhandeln die Krankenkasse CNS und die „Fédération des associations représentant des psychothérapeutes“ (Fapsylux) über die Erstattung der Psychotherapie-Kosten. Zum zweiten Mal traf man sich bereits beim Schlichter. Auch dieses Mal scheiterte das Verfahren.

Auf Nachfrage von Reporter.lu bestätigt die Fapsylux-Präsidentin Catherine Richard das Scheitern des jüngsten Schlichtungsverfahrens. „Wir sind über das Scheitern des Schlichtungsverfahrens sehr enttäuscht und bedauern den Ausgang“, so die erste Reaktion der Fapsylux-Präsidentin.

Wie es aus Verhandlungskreisen heißt, trafen sich die CNS und die Fapsylux lediglich zwei Mal beim Schlichter, dem Vorsitzenden der „Direction de l’Aviation civile“, Pierre Jaeger. Die maximale Dauer eines Schlichtungsverfahrens ist per Gesetz auf drei Monate begrenzt. Die tatsächlichen Verhandlungen sind bereits seit Ende November abgeschlossen, dies obwohl sie bis zum 22. Dezember hätten andauern können. Die CNS und das zuständige Ministerium haben bisher auf den Ausgang des Verfahrens nicht reagiert.

Lange, schwere Verhandlungen

Im Mittelpunkt der Verhandlungen steht der Tarif der Kostenübernahme von Psychotherapie-Behandlungen. „Wir sind der Fapsylux in dem von ihnen geforderten Tarif etwas entgegengekommen“, sagte der CNS-Präsident Christian Oberlé vor rund drei Wochen bei „RTL“, ohne jedoch weitere Details zu nennen. Mehreren Quellen zufolge hatte die Krankenkasse ihren Tarifvorschlag von 120 Euro auf 127 Euro pro Sitzung erhöht. Für Catherine Richard heißt das: „Die CNS ist uns beim Tarif quasi nicht entgegengekommen.“

„Wir selbst bleiben der Überzeugung, dass der richtige Tarif für eine Sitzung beim Psychotherapeuten, angesichts seiner Diplome, bei 175 Euro liegt. Dennoch waren wir bereit, während eines Pilotprojektes auf 154 Euro herunterzugehen“, so die Fapsylux-Präsidentin. Eine Sitzung Psychotherapie kostet in Luxemburg üblicherweise zwischen 120 und 180 Euro. Die Forderung von 175 Euro beruht auf einer internen Berechnung des Dachverbandes der Psychotherapeuten. Bei den angestrebten 154 Euro vergleicht sich die Fapsylux mit jenen Psychotherapeuten, die fest beim „Office national de l’enfance“ angestellt sind.

Wie vor allem die CNS hervorhebt, finden die Verhandlungen in einer budgetär angespannten Situation für die Krankenkasse statt. Das voraussichtliche Defizit für 2022 liegt nicht, wie Anfang des Jahres geschätzt, bei 48 Millionen Euro, sondern bei 55,1 Millionen Euro. Zudem befürchtet die CNS, dass der Beruf des Psychotherapeuten bei einem hohen Tarif derart attraktiv wird, dass sich zunehmend Therapeuten aus dem grenznahen Ausland in Luxemburg niederlassen.

Mögliches juristisches Nachspiel

Nun könnte bald die Stunde der Politik schlagen. „Die Konsequenz ist jetzt, dass die Politik freie Hand zu haben glaubt, um den Tarif einer ambulanten Psychotherapie festzulegen“, sagt die Fapsylux-Präsidentin Catherine Richard. „Damit sind wir nicht einverstanden.“ „Wir gehen davon aus, dass die Rückerstattung so oder so im ersten Trimester 2023 kommt“, sagte seinerseits CNS-Präsident Christian Oberlé noch vor dem Ende der Verhandlungen.

Der Hintergrund: Sozialminister Claude Haagen (LSAP) hatte zwar noch im September bedauert, dass er als Minister aktuell keine Möglichkeit habe, in die Festlegung des Tarifs einzugreifen. Diese muss laut „Code de la Sécurité Sociale“ von der CNS in einer gemeinsamen Konvention mit dem Dachverband der betroffenen Berufsklasse festgelegt werden. Wie der Minister aber im Interview mit „Radio 100,7“ ankündigte, wolle er bald handeln und im Zweifel das Gesetz ändern und selbst einen Tarif festlegen.

Gleichzeitig könnten die gescheiterten Verhandlungen aber auch ein juristisches Nachspiel haben. Die Fapsylux stellt seit September nämlich die legale Basis der Mediation infrage. „Wir sind der Ansicht, dass das Schlichtungsverfahren unter einem nicht anwendbaren Gesetzesparagrafen einberufen wurde“, so Catherine Richard gegenüber Reporter.lu. Ein zweites Schlichtungsverfahren sei nach dem Scheitern eines ersten Schlichtungsverfahrens im Gesetz nicht vorgesehen, argumentiert sie. In den Verhandlungen mit der CNS erscheint die Fapsylux bereits seit Jahren in den meisten Sitzungen mit ihrem Anwalt.


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