Die bekannte Notarin Karine Reuter wurde erneut von einem Strafgericht verurteilt. Hintergrund war auch dieses Mal ein fragwürdiges Immobiliengeschäft. Das Urteil dokumentiert, wie sorglos ihre Kanzlei im Kampf gegen Geldwäsche vorging.
„Ech kennen d’Immobilien net“, sagt Karine Reuter. Deshalb könne sie auch nichts über deren Preis sagen und ob dieser angemessen war. Es ist ein durchaus denkwürdiger Satz für eine Notarin. Gehört es doch eigentlich zur Berufsbeschreibung der Branche, sich mit Immobilien und allem, was damit zusammenhängt, auszukennen.
Doch während des Verhörs durch die Kriminalpolizei am 22. April 2022 bleibt Karine Reuter bei ihrer Aussage. Konkret betrifft der Satz eine Immobilientransaktion, die die Notarin abwickeln sollte. Der Vorwurf, der sie im Dezember 2024 vor ein Strafgericht führte: Verletzung der Anti-Geldwäsche-Richtlinien und der notariellen Sorgfaltspflicht.
Damit musste sich die bekannte Notarin und Ehefrau des früheren ADR-Abgeordneten Roy Reding binnen weniger Wochen gleich zweimal wegen ähnlicher Vorwürfe vor Richtern verantworten. Über den anderen Fall, bei dem es um Geschäfte mit dubiosen Investoren aus Aserbaidschan ging, hatte Reporter.lu bereits berichtet.
Über beiden Verfahren schwebt die Frage, wie es Karine Reuter mit ihren Berufspflichten im Kampf gegen Geldwäsche hält. Zudem könnten der Notarin auch disziplinarische Maßnahmen durch ihre Berufskammer drohen. In einer vergleichbaren Affäre hatte die Notariatskammer ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Damals ging es zudem um die frühere Präsidentin der „Chambre des notaires“.
Verdacht auf „Abus de faiblesse“
Im Fokus steht auch dieses Mal ein zweifelhafter Deal um eine Immobilie – ein Haus, das einem älteren Mann mit Hauptwohnsitz in Deutschland gehört. Im Januar 2021 schlagen zwei Männer, von denen einer eine Wohnung in dem Gebäude in Neudorf mietete, dem Eigentümer den Kauf der Immobilie vor. Am 18. Januar begeben sich die befreundeten Interessenten – einer davon ist Immobilienmakler – persönlich zu dem Mann nach Deutschland. Sie legen dem 78-Jährigen einen „Compromis de vente“ vor. Dieser Kaufvorvertrag legt einen Preis von lediglich 200.000 Euro fest. Zudem beinhaltet er eine sogenannte „Clause pénale“. Diese sieht für den Fall, dass der Kauf nicht zustande kommen sollte, eine Strafzahlung von 30 Prozent der Kaufsumme vor.
Der Besitzer unterschreibt, wobei im Rückblick der Verdacht aufkommt, dass er dazu gedrängt wurde. Im Gerichtsurteil, das Reporter.lu vorliegt, bezeugt die Ehefrau des Eigentümers, dass die beiden Männer immer wieder angerufen hätten und den Verkauf so schnell wie möglich hätten abschließen wollen. Zudem ist der Vorvertrag in französischer Sprache verfasst, der Mann spricht jedoch nur Deutsch. Es ist also mehr als fraglich, ob er überhaupt wusste, was genau er unterschrieben hatte.
Avant de faire l’acte, Maître (…) n’a effectué aucune vérification autonome sur base de sources officielles ou indépendantes.“
Urteil vom 6. Februar 2025
Bei seiner späteren Zeugenaussage bei der Polizei gibt der 78-Jährige zudem an, aufgrund seines Alters nicht mehr auf der Höhe zu sein …
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