Der Einspruch des suspendierten Orthopäden Philippe Wilmes gegen das von Gesundheitsministerin Martine Deprez (CSV) gegen ihn verhängte temporäre Verbot für chirurgische Eingriffe wird erst am 20. Dezember 2027 vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. Das wurde an diesem Montag so festgelegt, wie zuerst „Radio 100,7“ berichtete. Dabei handelt es sich um das Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht. In dortigen Schnellverfahren waren die Einsprüche von Philippe Wilmes bereits zweimal abgewiesen worden.
Das war zum einen der Fall Mitte Februar in Bezug auf seine erste dreimonatige Suspendierung, zum anderen im Juli bezüglich der nachfolgenden 21-monatigen Suspendierung. Dem Orthopäden werden bekanntlich Knieoperationen an gesunden Kreuzbändern vorgeworfen. Der aktuellen Suspendierung ging denn auch ein Gutachten von drei Sachverständigen voraus, die in allen untersuchten Fällen ungerechtfertigte, weil ohne medizinische Indikation durchgeführte OPs festgestellt hatten. Philippe Wilmes bestreitet die Vorwürfe vehement.
Parallel zur Suspendierung durch die Gesundheitsministerin läuft eine Untersuchung durch das „Collège médical“, die disziplinarische Maßnahmen für den Orthopäden zur Folge haben könnte. Zudem hat die Staatsanwaltschaft Ende Mai ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet, das strafrechtliche Konsequenzen haben könnte. Wie die Justiz damals mitteilte, könnten die Vorwürfe, sollten sie sich bestätigen, unter anderem die Tatbestände der vorsätzlichen Körperverletzung und des Betrugs erfüllen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt aber die Unschuldsvermutung …
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