Die Staatsanwaltschaft Luxemburg hat ein Vorermittlungsverfahren im Fall des Orthopäden Philippe Wilmes eingeleitet. Das teilte die Ermittlungsbehörde am Donnerstag mit, ohne den suspendierten Chirurgen namentlich zu nennen. Auslöser sind demnach jene Informationen, die das Gesundheitsministerium Mitte April an die Justiz weiterleitete, nachdem drei Sachverständige in einem Gutachten zu dem Schluss gekommen waren, dass Philippe Wilmes in allen untersuchten Fällen ungerechtfertigte Eingriffe an gesunden Knien durchgeführt habe. Demnach steht der Vorwurf der Verstümmelung im Raum.

In ihrer Pressemitteilung schreibt die Staatsanwaltschaft von zwei Strafanzeigen, die das Gesundheitsministerium am 21. und 22. April eingereicht habe und die auf zwei unabhängigen medizinischen Gutachten gründen würden. „Den Schlussfolgerungen dieser Gutachten zufolge waren bestimmte durchgeführte chirurgische Eingriffe möglicherweise medizinisch nicht gerechtfertigt und könnten zu einer Verstümmelung der betroffenen Patienten geführt haben“, heißt es in der Mitteilung. Diese Elemente hätten die Staatsanwaltschaft veranlasst, ein Vorermittlungsverfahren einzuleiten, das sowohl zulasten als auch zugunsten des betroffenen Arztes geführt werde.

Die Staatsanwaltschaft schreibt weiter, dass sie auch eine Stellungnahme von Philippe Wilmes erhalten habe, die sie prüfen werde. Zudem seien kürzlich zusätzliche Auskünfte von verschiedenen Beteiligten eingeholt worden, um einen umfassenderen Überblick über die angezeigten Sachverhalte zu erhalten. „Die Ermittlungen beziehen sich insbesondere auf Sachverhalte, die unter Umständen als schwere vorsätzliche Körperverletzung, Urkundenfälschung und -missbrauch, Betrug sowie Subventionsbetrug strafrechtlich eingestuft werden könnten …