Bei einem Treffen mit Premier Xavier Bettel erneuerte die Journalistenvereinigung ALJP ihre Forderung nach einem gesetzlich verankerten Auskunftsrecht. Kurzfristig kündigte der Premier Verbesserungen beim Austausch zwischen Verwaltungen und Journalisten an.
Beim Treffen am Donnerstag mit Vertretern der Journalistenvereinigung ALJP zeigte Staats- und Medienminister Xavier Bettel (DP) Verständnis für die Probleme der Presse. Die ALJP hatte in den vergangenen Monaten wiederholt beklagt, dass es für Journalisten immer schwieriger werde, aus den Ministerien und Verwaltungen Informationen zu erhalten.
In der Kritik stand nicht zuletzt die „Circulaire Bettel“ von 2016, die vielfach so verstanden wurde, dass nur Pressesprecher mit Journalisten reden dürften. Das Rundschreiben sei aber von manchen Beamten falsch verstanden worden, sagte Xavier Bettel laut einer Pressemitteilung der ALJP-Delegation. Der Premier versprach in dieser Hinsicht „Verbesserungsvorschläge“, die gemeinsam mit dem Presserat erarbeitet werden sollen.
Die ALJP fordert darüber hinaus ein Informationszugangsrecht, das im Pressegesetz verankert werden sollte. Die Verwaltungen und Ministerien sollten gesetzlich dazu verpflichtet werden, verfügbare Informationen an Journalisten weiterzugeben. Solche Regelungen gebe es in zahlreichen westlichen Ländern, so das Argument der Journalistenvertreter.
Transparenzgesetz soll reformiert werden
Das 2018 eingeführte Transparenzgesetz soll ebenfalls überarbeitet werden, sagte Xavier Bettel laut der ALJP zu. Es verpflichtet die Verwaltungen und Ministerien bereits heute, alle Dokumente zu veröffentlichen, die keinem besonderen Schutz unterliegen. Des Weiteren können Bürger Dokumente bei Behörden anfragen. Er warte aktuell noch auf ausstehende Gutachten, sagte der Premier der ALJP.
Es gibt allerdings keine verlässlichen Zahlen, wie oft Bürger Dokumente anfragen. In den ersten sechs Monaten des Bestehens des Gesetzes waren es 29 Anfragen. Es gibt aber klare Anzeichen, dass das Transparenzgesetz seinen Zweck nicht erfüllt. Der „Mouvement écologique“ hatte etwa Einsicht in das „Memorandum of Understanding“ (MoU) zwischen Google und der Regierung betreffend das geplante Datacenter in Bissen verlangt. In zweiter Instanz lehnte der Verwaltungsgerichtshof die Klage der Umweltorganisation ab. Die Begründung: Das MoU sei kein Verwaltungsdokument und falle deshalb nicht unter das Transparenzgesetz.
Die Redaktion von Reporter.lu hat auch gemischte Erfahrungen mit der Prozedur gemacht. So wurde nach einer Anfrage etwa die Einsicht in die Verträge rund um das „Large Scale Testing“ verwehrt. Aus Gründen des Datenschutzes und des Schutzes kommerzieller Informationen seien die Verträge geheim, argumentierte damals das Gesundheitsministerium. Die „Commission d’accès aux documents“, die Ministerien berät und als Beschwerdeinstanz für die Bürger dient, war in diesem Fall der gleichen Auffassung.

