Nach vehementer Kritik vom Verwaltungsgerichtshof stand eine umstrittene Klassierung von Grundstücken erneut auf der Tagesordnung des Diekircher Gemeinderats. Die Parzellen sollen nun bebaubar bleiben – allerdings mit Einschränkungen.
Die Worte des Verwaltungsgerichtshofs an die Gemeinde Diekirch im Frühsommer 2022 waren harsch. Sowohl das Verhalten des damaligen Bürgermeisters Claude Haagen (LSAP) als auch des Innenministeriums von Taina Bofferding (LSAP) seien in einer parlamentarischen Demokratie vollkommen unzulässig, betonten die Richter. Grund für die Kritik waren zwei Abstimmungen im Gemeinderat Diekirch über die Umsetzung eines Urteils nach einer Klage von mehreren Grundstücksbesitzern.
Im Mittelpunkt standen dabei vier Grundstücke, die der Gemeinderat im Allgemeinen Bebauungsplan (PAG) als Grünfläche umklassiert hatte und die demnach nicht mehr bebaut werden durften. Als Begründung hatte die Gemeinde den Hochwasserschutz angeführt. Dagegen hatten allerdings die Besitzer geklagt und Recht bekommen. Die Grundstücke müssten bebaubar bleiben, so das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Anfang 2019. Doch anstatt die Entscheidung des Gerichts umzusetzen, führte der Gemeinderat wiederholt eine Pattsituation beim entsprechenden Sitzungspunkt herbei. Da sich der damalige Bürgermeister, der heutige Sozial- und Landwirtschaftsminister Claude Haagen, bei der Abstimmung enthielt, konnte das Urteil nicht umgesetzt werden. Es folgte in einem weiteren Urteil die harsche Kritik des Verwaltungsgerichtshofs, wie Reporter.lu berichtete.
Wieder bebaubar, aber …
Am 8. Februar dieses Jahres standen die betroffenen Grundstücke nun erneut auf der Tagesordnung des Gemeinderats der Stadt Diekirch, an deren Spitze mittlerweile Claude Thill (LSAP) als Bürgermeister steht. Diesmal kam es nicht zu einer Pattsituation. Denn eine Mehrheit aus LSAP und Déi Gréng entschied, die Grundstücke nun doch bebaubar zu lassen – jedoch mit Einschränkungen. Fortan sollen die Areale nämlich in einer „Zone BEP“ liegen. Der Clou: Damit dürften sie zwar bebaut werden, es dürften jedoch nur öffentliche Infrastrukturen auf dem Gelände errichtet werden …
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