Dem Arzt Benoît Ochs droht eine weitere Disziplinarstrafe. Laut „Collège médical“ soll er erneut gegen den ärztlichen Deontologiekodex verstoßen haben. Der Mediziner, der in der Pandemie zum Sprachrohr der Anti-Corona-Bewegung wurde, ist dabei kein Einzelfall.

Dr. Benoît Ochs sieht sich mit einem weiteren Disziplinarverfahren konfrontiert. Laut Informationen von Reporter.lu hat der „Collège médical“ Ende November ein entsprechendes Dossier beim zuständigen Disziplinarausschuss eingereicht. Der Arzt mit Praxis in Gonderingen unterliegt bereits einem einjährigen Berufsverbot. Der Grund ist, dass er gegen die Vorgaben der Gesundheitsbehörde im Zusammenhang mit der Pandemie verstoßen hatte.

Solche mutmaßlichen Verstöße sind auch die Grundlage des neuen Verfahrens. Dieses soll am 1. Februar 2023 verhandelt werden, wie die Pressestelle der Justiz auf Nachfrage mitteilt. Was Benoît Ochs konkret zur Last gelegt wird, dazu will sich das medizinische Kollegium angesichts der laufenden Prozedur nicht äußern. Informationen von Reporter.lu zufolge sind die Vorwürfe aber ähnlich geartet wie jene Verstöße gegen den ärztlichen Deontologiekodex, die zum Berufsverbot führten, das noch bis Mitte April 2023 gilt.

Berufsverbot könnte verlängert werden

Dabei geht es unter anderem um die Verbreitung von falschen Informationen über Covid-19 sowie die Impfung dagegen, aber auch um das Nichteinhalten der Distanzregeln und der Maskenpflicht. Die neuen Vorwürfe sollen sich auf den Zeitraum nach dem Urteil in erster Instanz im Juli 2021 und dem in zweiter Instanz im März 2022 beziehen. Demnach zu einer Zeit, in der das Berufsverbot noch nicht rechtskräftig war und Benoît Ochs weiter praktizieren durfte.

In das Dossier mit eingeflossen sein könnten aber auch seine Aussagen vor und nach den Sitzungen des Disziplinarausschusses in der „Cité judiciaire“ in Luxemburg-Stadt. Dort hatte der Arzt, der im Verlauf der Pandemie zu einem der Gesichter der Anti-Corona-Bewegung wurde, abermals fragwürdige Aussagen zu Covid-19 gemacht, aber auch Gesundheitsbehörden und Berufskollegen kritisiert.

Vor rund 50 jubelnden und buhenden Unterstützern hatte er damals verkündet, dass der Kampf gegen „die Korruption in der Medizin“ weitergehe und die Behörden seine Verurteilung noch „bedauern“ würden. Denn auch nach dem Urteil blieb er bei seiner Position: Er habe lediglich Patienten angemessen behandeln wollen und als „Whistleblower“ von oben herab diktierte Prozeduren angeprangert, die ihn an dieser Behandlung gehindert hätten.

Maßnahmen gegen einen weiteren Arzt

Benoît Ochs ist denn auch nicht der einzige Arzt, gegen den im Zusammenhang mit der Pandemie ein Berufsverbot verhängt wurde. Der „Collège médical“ bestätigt auf Nachfrage von Reporter.lu einen weiteren Fall, bei dem ein Arzt deswegen vom Disziplinarausschuss verurteilt wurde.

Demnach wurde gegen den Betroffenen wegen „falscher Informationen betreffend Covid und die Impfung“ gegenüber einem Patienten eine „Suspension d’exercice“ von drei Monaten ausgesprochen. Gegen dieses Urteil in erster Instanz hat der Mediziner jedoch Berufung eingelegt. Das Verdikt in zweiter Instanz steht noch aus. Informationen darüber, um wen es sich in diesem Fall handelt und in welchem Bereich der Mediziner tätig ist, liegen der Redaktion nicht vor.


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