Der Rechnungshof hat seinen Bericht zur Parteienfinanzierung für das Jahr 2021 vorgelegt. Größere Unregelmäßigkeiten stellten die Prüfer nicht fest. Alle Parteien hielten sich an die gesetzlichen Regeln. Etwa daran, dass die staatlichen Zuschüsse nicht mehr als 80 Prozent der Gesamteinnahmen ausmachen dürfen.

Zusammengerechnet bezuschusste der Staat die sieben im Parlament vertretenen Parteien mit 3.534.732,27 Euro. Die CSV erhielt dem Bericht des Rechnungshofs zufolge 846.462,25 Euro von staatlicher Seite, was 66,84 Prozent der Gesamteinnahmen der Partei entspricht. Insgesamt nahmen die Christlich-Sozialen 1.266.370,18 Euro ein. Die DP ihrerseits bekam vom Staat 681.475,87 Euro, was einem Anteil von 73,18 Prozent ihrer gesamten Einnahmen (931.179,22 Euro) gleichkommt.

Déi Gréng erhielten 601.275,62 Euro. Bei Gesamteinnahmen in Höhe von 944.167,50 – übrigens mehr als die DP – machen die staatlichen Zuwendungen 63,68 Prozent aus. An vierter Stelle folgt die LSAP mit 525.139,06 Euro, was 59,17 Prozent der gesamten Einnahmen (887.505,58 Euro) entspricht.

Die ADR wiederum verbuchte im Jahr 2021 Gesamteinnahmen von 482.209,85 Euro. Die staatlichen Zuschüsse beliefen sich dabei auf 366.328,99 Euro, was 75,92 Prozent aller Einnahmen entspricht. Damit reicht die ADR am nächsten an den Maximalprozentsatz von 80 Prozent heran, den die staatlichen Mittel ausmachen dürfen, gefolgt von der DP mit 73,18 Prozent.

Knapp dahinter liegen die Piraten, bei denen die Zuschüsse von 280.862,55 Euro 72,04 Prozent der gesamten Einnahmen (389.874,07 Euro) ausmachten. Das Schlusslicht in dieser Aufzählung bilden Déi Lénk. Bei ihnen beläuft sich der Anteil an staatlichen Zuwendungen auf 57,15 Prozent. In absoluten Zahlen ausgedrückt erhielten die Linken 233.187,93 Euro bei Gesamteinnahmen von 407.993,42 Euro.

Damit die Parteien in den Genuss der staatlichen Unterstützung kommen, müssen sie neben ihren Bilanzen auch eine Übersicht aller Parteispenden über 250 Euro offenlegen. Erlaubt sind laut Gesetz nur Spenden von Privatpersonen, die denn auch nicht anonym verbucht werden dürfen. Unternehmen oder Interessenverbände dürfen kein Geld an Parteien überweisen.

Bei seiner Analyse stellte der Rechnungshof, anders als in der Vergangenheit, für das Jahr 2021 keine größeren Unregelmäßigkeiten fest. Nur punktuell gab es Unklarheiten bei der Verbuchung einzelner Posten, doppelte Verbuchungen oder geringfügige Versäumnisse, die laut Rechnungshof bei den Bilanzen für das Geschäftsjahr 2022 zu regulieren seien. (GS)


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