Die „Lunghi-Affäre“ dominierte die mediale Öffentlichkeit im Herbst 2016. Heute beschäftigt sie noch immer die Gerichte. Dabei ist bereits vor dem Urteil klar: Die Affäre um den ehemaligen Museumsdirektor und RTL kennt mittlerweile nur Verlierer. Eine Analyse.

Es sollte der größte Medienprozess des Jahres werden. Doch er endete bereits am ersten Prozesstag – mit einem Beinbruch. Mehr als sechs Jahre nach den eigentlichen Vorfällen hätte vergangene Woche das Gerichtsverfahren um die sogenannte „Lunghi-Affäre“ stattfinden sollen. Gaston Vogel, Rechtsbeistand der Ex-Journalistin Sophie Schram, aber hatte sich eigenen Aussagen zufolge auf dem Weg ins Gericht das Bein gebrochen. Ein durchaus passendes Intermezzo für eine Affäre, die immer wieder unerwartete Wendungen kannte.

Die Affäre selbst füllt mehr als 660 Seiten Gerichtsakten. Bei den Ermittlungen wurden zwölf unmittelbar beteiligte Personen verhört, es kam zu Hausdurchsuchungen beim Sender „RTL“ und im „Centre hospitalier de Luxembourg“ (CHL), zudem wurde nach einem internationalen Rechtshilfeersuchen in Rumänien ermittelt.

Im Zuge der Affäre verloren sowohl der RTL-Journalist Marc Thoma als auch die freie Mitarbeiterin Sophie Schram ihre Posten. Der langjährige RTL-Generaldirektor Alain Berwick ging in den Ruhestand. Enrico Lunghi, der im Zentrum der Affäre steht, trat seinerseits Ende 2016 als Direktor des „Musée d’Art moderne Grand-Duc Jean“ (Mudam) zurück.

Chronologie einer Affäre

Der Prozess, der jetzt in den April verschoben wurde, dreht sich dabei im Kern um folgende Frage: Erfüllt ein Beitrag, den RTL am 3. Oktober 2016 gesendet hatte, den Tatbestand der üblen Nachrede und des Rufmordes? Und sind die gesundheitlichen, psychischen Schäden, die der damalige Mudam-Direktor Enrico Lunghi vorgibt, nach der Ausstrahlung erlitten zu haben, als fahrlässige Körperverletzung zu werten und demnach eine unmittelbare Folge des Beitrags?

Wanns de dat dote bréngs, da schwätzen ech ni méi mat dir.“Enrico Lunghi im RTL-Beitrag vom 3. Oktober 2016

Am Anfang der Affäre stand dabei eine doch sehr banale Frage. Für einen Museumsdirektor und ausgebildeten Kunsthistoriker müsste die Beantwortung eigentlich zum täglichen Geschäft gehören. Die ästhetische Verortung und Bewertung bildet schließlich dessen Erwerbsgrundlage, könnte man meinen. Doch als die damalige RTL-Mitarbeiterin Sophie Schram am 13. September 2016 den Mudam-Direktor Enrico Lunghi wiederholt fragte: „Wat gefällt Iech dann nët un hire Biller?“, sollte alles anders kommen …