Über ein Jahr lang konnte die Europäische Staatsanwaltschaft in Luxemburg nicht ermitteln. Ein entsprechendes Gesetz fehlte. In mindestens einem Fall blockierte dies die Arbeit der Staatsanwälte. Politik und Justiz brachten das Land in eine peinliche Lage.

31 teure Autos, 2,5 Millionen Euro in Scheinen, 104 Luxusuhren: Die Liste klingt nach einem Gangsterfilm, sie stammt aber aus Beschlagnahmen im bisher größten Fall der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO). Die „Operation Admiral“ deckte einen Mehrwertsteuerbetrug in Höhe von mindestens 2,2 Milliarden Euro auf. Ende November führten Ermittler in 14 Ländern über 200 Razzien durch – auch in Luxemburg.

Hierzulande durchsuchte die Kriminalpolizei im Rahmen dieser Operation drei Firmen, eine Anwaltskanzlei, eine Auditgesellschaft und ein Privathaus. Das bestätigt die EPPO auf Nachfrage von Reporter.lu. Der Clou: Nur drei Monate früher wäre dies so nicht möglich gewesen. Erst im August 2022 trat ein Gesetz in Kraft, das es der EPPO erlaubt, in Luxemburg Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen oder Beschlagnahmungen anzuordnen. Ganze 14 Monate, nachdem die Europäischen Staatsanwälte mit ihrer Arbeit begonnen haben.

„Weil Luxemburg nicht die nötigen Gesetzesänderungen vorgenommen hatte, war die Europäische Staatsanwaltschaft in ihrer Ermittlungsarbeit behindert“, heißt es auf Nachfrage von Reporter.lu aus dem EPPO-Hauptsitz in Kirchberg. Der Grund: zögerliche Justizminister, ein überfordertes Parlament und Misstrauen in Teilen der Justiz.

Hausdurchsuchung abgelehnt

Ein Urteil des Kassationsgerichtshofs von Ende Januar legte die Folgen der verspäteten Gesetzesänderung offen. Die EPPO hatte bei einem Luxemburger Untersuchungsrichter die Durchführung einer Hausdurchsuchung mit Beschlagnahmung beantragt. Doch dieser Antrag wurde abgelehnt. Sowohl die EPPO als auch die Luxemburger Generalstaatsanwaltschaft hatten diese Entscheidung daraufhin angefochten. Doch im März 2022 bestätigte die Ratskammer der „Cour d’appel“ die Entscheidung des Untersuchungsrichters. Der Kassationsgerichtshof hob dieses Urteil jetzt auf.

Nach unserem Kenntnisstand gab es solche Probleme in keinem anderen beteiligten Mitgliedstaat.“Stellungnahme der EPPO

Doch der Schaden war angerichtet: Die Ermittlung der EPPO war blockiert, die Hausdurchsuchung konnte während Monaten nicht ausgeführt werden. Da auch eine Beschlagnahmung beantragt war, verschwand möglicherweise kriminelles Geld.

Zwei delegierte Europäische Staatsanwälte sind zuständig, um die Fälle in Luxemburg zu bearbeiten. Sie haben die gleichen Kompetenzen wie ein nationaler Staatsanwalt. „Ihre Befugnis,  Ermittlungsmaßnahmen anzufragen, wurde in Luxemburg angefochten“, betont die EPPO …