Ein riesiges Leak über Offshoregesellschaften löste 2016 Schockwellen am Luxemburger Finanzplatz aus. Die Behörden drängten auf Transparenz. Doch bis heute tobt ein Kampf zwischen ihnen, den Finanzdienstleistern und deren lichtscheuen Kunden.

Achselzucken: Das war die Reaktion der Luxemburger Finanzwelt als die Bombe am 3. April 2016 platzte. Was in den „Panama Papers“ zum Vorschein komme, seien „alte Kamellen“ sagte etwa der Anwalt Alain Steichen dem „Luxemburger Wort“. RTL zitierte Experten mit den Worten, das sei ein Geschäftsmodell, das seit zehn Jahren in Luxemburg nicht mehr bestehe.

Heute, drei Jahre später, wird klar, dass die Experten die Lage beschönigten. Vor allem unterschätzten sie die Reaktion der Luxemburger Behörden. Die Steuerverwaltung forderte von Vermittlern Informationen zu Besitzern von Panama-Gesellschaften. Die Aufsichtsbehörde CSSF verhängte Strafen in Höhe von insgesamt zwei Millionen Euro. Und bei der „Cellule du renseignement financier“ (CRF) gingen massenweise Meldungen zu möglichen Geldwäsche-Fällen ein.

Top-Mossfon-Kunde gerät ins Schleudern

Der Graben zwischen PR und Realität wird am deutlichsten am damaligen BIL-Generaldirektor Hugues Delcourt. Die „Panama Papers“ seien kein Thema, das die Kunden der Bankgruppe beschäftigte, sagte er im Juni 2016 dem „Quotidien“. Dabei war die BIL-Tochter Experta weltweit der beste Kunde der Kanzlei Mossack Fonseca (Mossfon), deren Kundendaten öffentlich wurden. Experta vermittelte im Laufe der Jahre über 1.600 Offshoregesellschaften über den Dienstleister in Panama.

Im April 2016 behauptete das Unternehmen, es habe „in der Vergangenheit“ seinen Kunden diese Dienste angeboten. Erst 2014 tauchte aber in den Jahresberichten der Hinweis auf, dass Experta seinen Kundenstamm säuberte und Offshorefirmen in großer Zahl auflöste.

Das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) verschaffte sich Zugang zu den gesamten Dokumenten der „Panama Papers“. Im September 2018 übergab die Behörde Dokumente an Vertreter von 17 europäischen Ländern, darunter Luxemburg.“

Erst nach den „Panama Papers“ beschleunigte sich der Wandel. Im Juni und Juli 2016 wurden der Generaldirektor sowie der Finanzchef ausgetauscht und eine neue kommerzielle Strategie definiert. 2017 folgten weitere Wechsel in der Direktion. Währenddessen versuchten die Mitarbeiter von Experta panisch die Beziehungen zu Mossfon zu kappen, wie die „Woxx“ auf Grundlage eines neuen Leaks berichtete.

Die „Panama Papers“ hätten das Ergebnis negativ beeinflusst, erklärte das Unternehmen, auch weil Kunden sich abwendeten. Das einträgliche Geschäft mit Kommissionen für Firmen in Steuerparadiesen brach ein. 2016 endete mit einem Verlust von 1,3 Millionen Euro, 2017 mit einer Million Euro im Minus. Die BIL-Tochter senkte ihr Kapital um 2,3 Millionen Euro auf 125.000 Euro, um die Verluste aufzufangen. Seit Februar heißt das Unternehmen nun BIL Fund & Corporate Services.

Wie eine Bank in 20 Minuten ihren Ruf ruinieren kann

Die frenetische Aktivität nach den Enthüllungen beschränkte sich nicht auf die BIL-Tochter. Die Besitzer von Offshore-Gesellschaften mussten erklären, ob und wie sie diese Strukturen in ihrer Steuererklärung aufführten. Die überwältigende Mehrheit biss in den sauren Apfel und regelte ihre Lage mit der Steuerverwaltung ihres Heimatlandes, stellt CRF-Direktor Max Braun fest.

Doch manche wählten einen anderen Weg: Sie wollten das Bankgeheimnis ausnutzen, das weiterhin für in Luxemburg ansässige Personen gilt. „Wir bemerkten, dass einige Personen plötzlich ihren Steuersitz hier in Luxemburg angaben, weil es ja keinen automatischen Informationsaustausch gibt“, erklärt die CRF-Vizedirektorin Anouk Dumont.

Allerdings war dies in einigen Fällen zweifelhaft, wie Max Braun an einem Beispiel veranschaulicht: „Sie sagen, sie seien Luxemburger Steuerzahler, aber ihre Kreditkarte wird nie hierzulande genutzt, sondern etwa nur in Südfrankreich.“ In diesen Fällen werden Bank und andere Dienstleister aber sehr vorsichtig. „Was ich aktuell oft höre, ist der Spruch: Man baut sich seinen Ruf während 20 Jahren auf und es braucht 20 Minuten, um ihn zu ruinieren“, sagt Braun. Um einem Kunden einen Gefallen zu machen, wolle heute keine Bank dies riskieren.

Das Geldwäsche-Risiko

Vor allem geht es nicht nur um den Ruf. Seit dem 1. Januar 2017 besteht der Straftatbestand der „fraude fiscale aggravée“. Die schwere Steuerhinterziehung ist seitdem eine Vortat („infraction primaire“) für Geldwäsche. Im Zweifel melden die Banken und Dienstleister deshalb jeden potentiellen Steuersünder, um ernsthafte rechtliche Folgen zu vermeiden.

„Die ‚Panama Papers‘ haben 2016 zahlreiche Meldungen ausgelöst, weil Kunden dadurch in der Presse aufgetaucht sind. Dann müssen die Finanzakteure sogenannte ‚suspicious activity reports‘ einreichen, wenn sie mit der Person in Geschäftsbeziehung stehen“, erklärt Anouk Dumont. Ab der zweiten Jahreshälfte 2017 erhielt die CRF dagegen konkrete Hinweise auf Transaktionen, die auf eine Steuerhinterziehung hindeuteten, so die Vizedirektorin.

Diese Informationen reicht die CRF an die ausländischen Kollegen oder national je nach Dossier entweder an die Steuerverwaltung oder die Staatsanwaltschaft weiter. Es kommt aber auch vor, dass Fälle an beide Stellen gehen. Die Abwägung zwischen der Möglichkeit einer Steuernachforderung der Verwaltung oder einer strafrechtlichen Untersuchung ist nicht immer einfach. „Ein Kriterium ist die Höhe der hinterzogenen Steuer und somit die Höhe der zu erwartenden Strafe“, erklärt Max Braun.

BKA kooperiert mit Luxemburger Behörden

Seit November arbeitet die CRF unabhängig von der Staatsanwaltschaft. Letztere hatte aber auch selbst mit den „Panama Papers“ zu tun. Das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) verschaffte sich Zugang zu den gesamten Dokumenten der „Panama Papers“. Im September 2018 übergab die Behörde Dokumente an Vertreter von 17 europäischen Ländern, darunter Luxemburg.

Passiert ist hierzulande allerdings seitdem nichts. Auf Nachfrage teilte die Pressestelle der Justiz mit, dass sie keine Kenntnis von Ermittlungen habe, die auf Grundlage dieses Austausches aufgenommen worden wären.

Anwälte kämpfen gegen Steuerverwaltung

Deutlich aktiver war die Steuerverwaltung: Bereits im Juli 2016 befragte sie insgesamt knapp hundert Vermittler von Offshoregesellschaften nach den Namen ihrer Kunden. Darunter waren „Experts-comptables“ und Anwälte.

Die Anfrage der Steuerverwaltung missachte das Berufsgeheimnis der Anwälte, kritisiert die Anwaltskammer. Eine Handvoll Betroffener klagte vor dem Verwaltungsgericht gegen die Steuerverwaltung.

Anlässlich der letzten Anhörung im Februar warfen die Richter die Frage auf, ob die Steuerbeamten überhaupt kompetent seien, diese Informationen anzufragen, erklärt der Präsident der Anwaltskammer, François Kremer im Gespräch mit REPORTER. Das Problem: Ist der Besitzer einer Offshoregesellschaft nicht in Luxemburg steuerpflichtig, dann ist die Verwaltung möglicherweise nicht zuständig. Die Prozessbeteiligten müssen nun bis November zu dieser Frage Stellung beziehen.

Die Anwälte scheinen aber bisher die einzige Berufsgruppe zu sein, die sich gegen die Offenlegung wehrt. Der „Ordre des experts-comptables“ schreibt auf Nachfrage, er habe keine Kenntnis von Klagen seiner Mitglieder.

Auf Nachfrage von REPORTER verweigert die Steuerverwaltung jede Auskunft zu ihrem Vorgehen im Dossier „Panama Papers“. So bleibt den Bürgern verborgen, ob und in welcher Höhe es zu Nachzahlungen und Strafen für Steuersünder kam.

Neue Transparenz

Auch aufgrund der „Panama Papers“ verschärfte die EU ihre Anti-Geldwäsche-Regeln. Dazu zählte die Einführung eines Registers der wirtschaftlichen Berechtigten von Gesellschaften – sprich wer genau eine Firma besitzt. Das „Registre des bénéficiaires effectifs“ (RBE) ist in Luxemburg gerade im Aufbau. Die Gesellschaften müssen bis September ihre wahren Besitzer offenlegen.

Das Transparenzregister ist auch ein neues Werkzeug für die CRF, die bisher die Angaben über wirtschaftliche Berechtigte bei Notaren, Banken oder Treuhändern beantragen musste. 2017 waren das 776 Anfragen. Trotz des neuen Registers will die CRF bei den Dienstleistern weiter Informationen anfordern. „Wir werden daran festhalten, um einen gewissen Druck auszuüben, damit jeder seinen Pflichten nachkommt“, erklärt der CRF-Direktor.

Auch die Finanzdienstleister dürfen sich nicht auf das RBE verlassen. „Im Gesetz steht ganz klar, dass sie sich nicht alleine auf das Register verlassen dürfen“. „So müssen sie beispielsweise überprüfen, ob die Person, die als wirtschaftlicher Berechtigter eingetragen ist, auch die Mittel hat, es zu sein“, sagt Braun. Er nennt das Beispiel von einer Gesellschaft, geschaffen mit zwei Millionen Kapital. Auf dem Papier waren die wirtschaftlichen Berechtigten zwei Sekretärinnen aus einer Treuhandfirma. „Sie verdienten aber nicht genug, um ernsthaft diese Rolle zu haben“, so der Magistrat weiter.

Seit den Leaks ändern die Methoden, aber Dienstleister versuchen weiterhin lichtscheuen Kunden Deckung zu verschaffen. Doch die „Panama Papers“ führten dazu, dass es heute schwieriger wird.