Ausschüsse, Berichte, Plenarsitzungen: Nicht für jeden Wähler ist klar, welche Aufgaben ein Abgeordneter im Europäischen Parlament eigentlich hat. Ein Überblick über die Arbeit der Volksvertreter in der EU.
Nach den EU-Wahlen beziehen über 700 Abgeordnete ihre Büros. Die einen waren schon länger mit dabei und wissen, wie die Arbeit in Straßburg läuft. Die anderen müssen sich erst einmal zurechtfinden. Viel Zeit dafür bleibt nicht. Denn schon zwei Tage nach dem Urnengang treffen sich die ersten Fraktionen und die frisch gewählten Parlamentarier debattieren über Positionen, Ämter und Ausschüsse.
Die Arbeitsorte der Parlamentarier verteilen sich auf drei Länder: Meist sind die Abgeordneten in Brüssel, wo die Ausschuss- und Fraktionssitzungen stattfinden. In Straßburg, dem offiziellen Sitz des Parlaments, finden jährlich zwölf Plenarsitzungen statt. In Luxemburg hingegen befindet sich ein Teil der Verwaltung sowie des Generalsekretariates.
Kein Initiativrecht
Das Parlament hat fünf zentrale Aufgaben. Es wirkt an der Gesetzgebung mit, kontrolliert die Exekutive, entscheidet über die Finanzen der EU, ist in die Aufstellung der EU-Kommission eingebunden, und kann politische Debatten initiieren.
Was allerdings oft vergessen wird: Das EU-Parlament hat kein Initiativrecht und kann demnach keine eigenen Gesetze einbringen. Die Abgeordneten können die EU-Kommission zwar dazu auffordern, einen Vorschlag zu unterbreiten. Doch diese muss der Aufforderung nicht zwingend nachkommen.
In der Regel ordnen sich die Abgeordneten einer Fraktion zu, in den meisten Fällen ist ihre Parteizugehörigkeit ausschlaggebend. Zur Zeit gibt es acht Fraktionen im Parlament sowie einige fraktionslose Abgeordnete. Die CSV-Politiker Georges Bach, Frank Engel und Christophe Hansen gehören der Europäischen Volkspartei (EVP) an, Charles Goerens der liberalen ALDE, Mady Delvaux den Sozialdemokraten (S&D) und Tilly Metz der Fraktion der Grünen/Freien Europäischen Allianz.
Darüber hinaus finden sich die Abgeordneten in fraktionsübergreifenden Ausschüssen aus 25 bis 73 Mitgliedern ein. In der Regel tagt jeder Abgeordnete in zwei Ausschüssen. Daneben gibt es über 40 Delegationen, die die Beziehungen zu Drittstaaten unterhalten.
Der Weg zum EU-Gesetz
Ein europäisches Gesetz kommt in der Regel nur dann zustande, wenn sich im Parlament und im Ministerrat eine Mehrheit findet.
Im Parlament verfasst ein Abgeordneter aus dem zuständigen Ausschuss einen Bericht über den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Gesetzestext. Welche Fraktion sich mit welchem Text beschäftigt, wird anhand eines Punktesystems entschieden: Wie bei einer Auktion geben die Koordinatoren der Fraktionen in den Ausschüssen Gebote ab. Größeren Gruppen stehen mehr Punkte zur Verfügung als Kleineren.
Die Fraktion, die den Bericht „ersteigert“, ernennt einen Berichterstatter, der eine Einschätzung zum Gesetzentwurf verfasst. Die übrigen Fraktionen designieren einen Schattenberichterstatter, der für ihre Gruppe einen Kompromiss suchen soll. Auch Ausschussmitglieder können Änderungsvorschläge einreichen. Über den Bericht und eventuelle Änderungen wird zuerst im Ausschuss abgestimmt. Dann kommt der Text ins Plenum. Erst wenn der (gegebenenfalls überarbeitete Text) dort angenommen wird, hat das Parlament seinen Standpunkt festgelegt.