Die Abgeordnetenkammer kann voraussichtlich am Montag rechtzeitig vor dem Ende des „Etat de crise“ über die neuen Covid-19-Gesetze abstimmen. In einem zweiten Gutachten äußert der Staatsrat nur noch geringe Bedenken am Text. Vor allem die juristische Prozedur wirft aber weiter Fragen auf.
Der Staatsrat macht den Weg frei für die Verabschiedung der Covid-19-Gesetze. Strittig bleibt jedoch weiterhin die Frage der Zwangshospitalisierung. Das beratende Gremium sieht nicht ein, warum den Betroffenen im Fall einer Zwangshospitalisierung ein Recht auf Berufung gegen die Entscheidung gewährt werden soll. Ein Punkt, der bereits nach dem ersten Gutachten des Staatsrats am Dienstag bei Oppositionspolitikern für Kritik sorgte.
Die Abgeordneten hatten daraufhin kurzerhand beschlossen, selbst eine solche Möglichkeit im Text vorzusehen, die nun aber erneut vom Staatsrat kritisiert wird. Allerdings hat die „hohe Körperschaft“ keine „opposition formelle“ mehr ausgesprochen. Der für Montag geplanten Abstimmung über die Covid-19-Gesetze, die eine Reihe von Verordnungen über den auslaufenden Ausnahmezustand hinaus regeln sollen, steht also prinzipiell nichts mehr im Weg.
Prozedurale Bedenken
In ihrem Gutachten empfehlen die Mitglieder des Staatsrats erneut, ganz auf die Anhörung der von einer Zwangshospitalisierung Betroffenen zu verzichten. Insbesondere zweifelt der Staatsrat an der praktischen Umsetzbarkeit der Maßnahmen. Das beratende Gremium fragt sich, wie die Anhörung einer Person stattfinden kann, wenn diese sich eigentlich in Quarantäne befinden soll. In den Augen des Staatsrats ist es demnach „nicht logisch“, eine infizierte Person vor Gericht zu rufen.
Zudem fürchtet der Staatsrat, dass durch die Stärkung der Rechte der von einer Zwangseinweisung Betroffenen, das Gericht nicht in der vorgegebenen Frist ein Urteil fällen kann. Laut aktueller Fassung des Gesetzentwurfs müsste der Präsident des Gerichts erst beide Seiten anhören, was zu einem langwierigen Prozess führen könnte. Der Staatsrat empfiehlt deshalb, dass das Gericht selbst entscheiden kann, ob weitere Personen – darunter auch der Betroffene – gehört werden sollen oder nicht.
Aus dem gleichen Grund sei auch eine Berufung unnötig. Zudem hätte nur der Betroffene und nicht die Gesundheitsbehörde laut dem vorliegenden Gesetzestext ein Recht, in Berufung zu gehen. Da man einen Antrag an das Gericht stellen kann, die Anordnung abzuändern oder gar auszusetzen, sei die Maßnahme mit den Grundrechten vereinbar, so der Staatsrat.
Ausschuss soll Bericht am Samstag annehmen
Die Abgeordneten halten trotz Kritik des Staatsrats zum größten Teil am aktuellen Text fest. „Es bleibt bei der Möglichkeit, in Berufung zu gehen“, sagt Mars di Bartolomeo (LSAP) auf Nachfrage. Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses soll am Samstag den Bericht über das Gesetz seinen Kollegen im Ausschuss vorlegen. Nach einem Monat und zehn Sitzungen wären die Arbeiten an den Covid-19-Gesetzen damit beendet.
Am Montag soll das Parlament über die beiden Gesetze abstimmen. Nach einem Monat wird eine weitere Abstimmung erforderlich, falls die Maßnahmen verlängert werden sollen.
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