Nach zum Teil heftigen Diskussionen müssen die Abgeordneten noch weiter an den Covid-19-Gesetzen feilen. Allerdings bleiben ihnen nicht mal mehr zwei Wochen, um das Gesetz anzupassen und zu verabschieden. Die eigenen Ansprüche wurden entsprechend heruntergeschraubt.

„Im extremen Ausnahmefall müssen wir auf die Zwangshospitalisierung zurückgreifen können“, sagt Mars di Bartolomeo (LSAP). Trotzdem zeige man Verständnis für die vielen Einwände, so der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses. Die Abgeordneten wollen allerdings noch auf die Stellungnahme des Staatsrats warten, bevor sie weitere Anpassungen am Gesetzentwurf vornehmen.

Die Möglichkeit, Covid-19-Erkrankte gegen ihren Willen in ein Krankenhaus einzuweisen, geriet in den letzten Tagen stark in die Kritik. In verschiedenen Stellungnahmen störten sich unter anderem die Staatsanwaltschaft, die Menschenrechtskommission, der Ethikrat, die Datenschutzkommission, der Konsumentenschutz und das „Collège médical“ an dieser Passage im Gesetzentwurf der Regierung. Zudem haben Betroffene im andauernden Ausnahmezustand nicht genügend Rechtsmittel, um sich gegen die Maßnahme zu wehren …