Zur Geburt im Krankenhaus gibt es Alternativen. Wer sein Kind im Geburtshaus zur Welt bringen will, muss aber ins Ausland. Dort wird Frauen eine intensive Eins-zu-Eins-Betreuung angeboten. Wer sich dafür entscheidet, muss allerdings selbst die Kosten dafür übernehmen. 

Manuela Klein hat viel Kundschaft aus Luxemburg. Wobei „Kundschaft“ vielleicht das falsche Wort ist. Pro Monat unterstützt sie zwei bis drei Frauen aus Luxemburg, die ihr Kind statt im Großherzogtum im saarländischen Merzig zur Welt bringen.

Im Ausland, sei es in Deutschland oder Frankreich, können Frauen ihr Baby nicht nur im Krankenhaus oder zu Hause zur Welt bringen, sondern auch im Geburtshaus. In Luxemburg gibt es diese Option bis dato nicht.

Es handelt sich dabei um nicht-klinische Einrichtungen, die von Hebammen geleitet werden. Dort läuft die Geburt auf ganz natürlichem Wege ab. Keine Wehenmittel, keine Anästhesie, kein Kaiserschnitt. Auf der Seite des Geburtshauses in Merzig steht, dass es ein Ort für all diejenigen ist, die eine Schwangerschaft „ohne größere Probleme“ haben und die sich „eine normale Geburt erwarten und das auch wünschen“.

„Im Geburtshaus gibt es eine Eins-zu-Eins-Betreuung“, erklärt Manuela Klein. Sie sieht die Frauen, die bei ihr entbinden bereits Monate vor der Geburt, „und das in der Regel einmal im Monat“. Auch nach der Geburt läuft die Betreuung weiter – mit Rückbildungskursen, Babyschwimmen oder einer Stillberatung.

CNS zahlt nicht für Geburtshäuser

Die Betreuung ist nicht nur länger, sondern auch intensiver. Das Ganze hat aber auch seinen Preis. Manuela Klein berechnet eine Kostenpauschale von 808 Euro und für die Geburt zusätzliche 526 Euro. Die CNS übernimmt die Kosten allerdings nicht, weil es sich bei Geburtshäusern nicht um Krankenhäuser handelt. Sie seien nicht anerkannt, heißt es auf Nachfrage von REPORTER.

Ich finde es schade, wie es in Luxemburg abläuft. Es kommen ja nicht ohne Grund so viele Frauen nach Deutschland. Das zeigt, dass etwas nicht funktioniert.“Hebamme Manuela Klein

Für Frauen, die sich fürs Ausland entscheiden, gibt es nur ein kleines Schlupfloch. Die Frau muss vorgeben eine Phobie gegen Krankenhäuser zu haben – also psychisch krank zu sein. Dann könnte die CNS dem Akt S2 zustimmen.

Das Formular bestätigt den Anspruch des Patienten auf eine Behandlung im Ausland. „Mit dem Formular S2 haben Sie Anspruch auf die gleichen Bedingungen bei der Erstattung und die gleichen Tarife wie die Sozialversicherten im Behandlungsland“, heißt es auf der Seite der CNS.

Eliane Streitz von der Initiative Liewensufank präzisiert, dass nur Frauen mit Wohnsitz in Luxemburg dieses Problem haben. „Wohnt die Frau in Deutschland und ist aber hierzulande versichert, werden die Kosten ohne Weiteres von der CNS übernommen.“

Wer in Luxemburg lebt, soll auch dort gebären

Manuela Klein sind die Rückerstattungsprobleme bei der CNS bekannt. Sie sagt, dass die meisten Frauen aus Luxemburg die Kosten selbst übernehmen. Das sei ihnen lieber, als in Luxemburg zu gebären. Nachvollziehen kann sie das Luxemburger System allerdings nicht: „Ich finde es schade, wie es in Luxemburg abläuft. Es kommen ja nicht ohne Grund so viele Frauen nach Deutschland. Das zeigt, dass etwas nicht funktioniert„, sagt sie.

Wer demnach in Luxemburg lebt, soll auch dort gebären – sonst gibt es kein Geld, so die Devise. Ob das System anderswo vielleicht besser für die Frau ist, spielt in dem Fall keine Rolle. Auf Nachfrage von REPORTER heißt es aus dem Gesundheitsministerium, dass das Modell der Geburtshäuser vom Ministerium jedenfalls nicht für Luxemburg angedacht sei.

„Wir Berufe müssen zusammenhalten“

Die CNS führt keine Statistiken darüber, wie viele Frauen für die Geburt ihres Kindes ins Ausland gehen. Ob es Geld gibt oder nicht, ist vielen Luxemburgerinnen, die es sich leisten können, aber egal. Zu groß sind die Vorteile einer persönlichen Betreuung.

Ein Vorteil ist auch, dass neben den Hebammen auch Doulas die Frauen betreuen – falls sie das wünschen. In Luxemburger Krankenhäusern sind Doulas hingegen nicht erlaubt. Neben der Frau und einer Begleitperson (die in der Regel der Partner ist), sind im Kreißsaal noch der Frauenarzt und eine Hebamme erlaubt. Sogar, wenn eine Frau sich während und nach der Schwangerschaft von einer Doula helfen lässt, darf sie bei der Geburt nicht dabei sein.

In Geburtshäusern ist das anders. Dort arbeiten Hebammen und Doulas eng zusammen. „Ich liebe Doulas und sie sind natürlich auch immer herzlich willkommen“, sagt Manuela Klein. „Ich arbeite gerne mit ihnen zusammen, weil ich sehe, wie viel sie den Frauen geben. Und wir Berufe müssen zusammenhalten.“

In Luxemburg sind Doulas nicht nur nicht im Kreißsaal erlaubt. Auch die Beziehung zwischen ihnen und den Hebammen ist angespannter. Vor allem deshalb, weil beide hierzulande um Anerkennung kämpfen. Doulas sind im Krankenhaus unerwünscht und ihr Beruf ist in Luxemburg nicht offiziell anerkannt. Hebammen haben zwar einen anerkannten Beruf, hätten aber gerne, dass ihre Arbeit aufgewertet wird und sie mehr Zeit mit den Frauen verbringen können.

Beide Gruppen kämpfen für ihre Daseinsberechtigung und stehen deshalb in einer gewissen Konkurrenz zueinander. Zum Wohle der Frau – und des Babys – wäre sicherlich, wenn beide zusammenarbeiten würden. Das geht aber vor allem im Ausland gut. Und der Weg dorthin ist ein teurer.