Innerhalb von nur zwei Wochen konnten die Abgeordneten des Verfassungsausschusses sich auf eine Änderung über die Rolle des Großherzogs einigen. Die Reform des Grundgesetzes wird die Rechte des Staatschefs weiter einschränken, er soll lediglich eine symbolische Rolle erfüllen. 

„Wir haben die Verfassung so angepasst, dass sie die Realität widerspiegelt“, sagt Mars di Bartolomeo (LSAP) nach der Ausschusssitzung am Donnerstag. Die Abgeordneten konnten sich beim Entwurf weitestgehend an dem ursprünglichen Text der neuen Verfassung halten, so der Berichterstatter. Der Großherzog soll demnach zukünftig eine rein symbolische Funktion erfüllen.

Die Abgeordneten haben sich in der Sitzung auf zwei zusätzliche Änderungen auf Vorschlag des Kommissionsvorsitzenden Mars di Bartolomeo geeinigt. In der aktuellen Verfassung steht dem Großherzog noch das Recht zu, Münzen zu prägen – das soll jetzt gestrichen werden. „Die Menschen haben noch das Bild im Kopf von einem Staatschef, der im Keller Geld prägen würde, was ja nicht mehr der Fall ist“, sagte Léon Gloden (CSV) nach der Sitzung.

Symbolische Funktion des Großherzogs

Zudem haben die Abgeordneten die Beziehung zwischen dem Militär und dem Großherzog klarer geregelt. Zwar soll dieser laut Grundgesetz weiterhin die Streitkräfte befehligen, aber dies nur noch „à titre honorifique“, so Charles Margue (Déi Gréng). „Der Großherzog wird dann auch nie mehr über Krieg oder Frieden entscheiden“, so der Co-Berichterstatter der Verfassungsreform.

Kritisch äußerte sich lediglich Fernand Kartheiser, der für die ADR kürzlich das Mandat von Gast Gibéryen im Ausschuss übernommen hat. Laut der Reform soll die Regierung kollektiv das Mandat des Staatsoberhaupts übernehmen, wenn dieser abtreten sollte. Die ADR sieht vor allem im Falle einer konstitutionellen Krise ein Problem: Sollte der Großherzog während eines Konflikts zwischen Regierung und Parlament abtreten, wäre die Regierung Staatschef. „Wir wollen in einer solchen Situation eine neutrale Person, etwa den Präsidenten des Verfassungsgerichts“, so Fernand Kartheiser.

Die Arbeiten an der Verfassungsreform schreiten indes auch in anderen Bereichen voran. Obwohl Charles Margue mit seinem Kapitel über das Parlament und den Staatsrat bereits weit fortgeschritten ist, sollen zuerst die weiteren Entwürfe von Mars di Bartolomeo abgeschlossen werden. Demnach soll der Ausschuss sich demnächst über das Kapitel der Regierung, der Finanzen und der sogenannten „disposition communes“ beraten. Die nächsten Sitzungen sind bereits für den 6. und 8. Oktober angesetzt worden.