Ende Mai hatte das Umweltministerium das Audit zur „Aktioun SuperDrecksKëscht“ angekündigt, im September soll es mit zweimonatiger Verspätung der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Der Inhalt könnte Folgen für die Reform des Abfallgesetzes haben.

Das Umweltministerium geht davon aus, dass das Audit zur „Aktioun SuperDrecksKëscht“ bis Mitte September abgeschlossen sein wird. Auf Nachfrage von Reporter.lu bestätigte ein Sprecher des Ministeriums, dass der Prüfbericht am 17. September der Öffentlichkeit vorgestellt werden soll. Somit hätte das Audit rund zwei Monate Verzug, denn eigentlich war vorgesehen, den Bericht bereits im Juli vorzulegen. Auch dem Ministerium selbst liege der Abschlussbericht noch nicht vor, so der Sprecher.

Angekündigt wurde das externe Audit der „Aktioun SuperDrecksKëscht“ Ende Mai. Den Auftrag für die externe Prüfung erhielten die Bilanzprüfer von „Muller & Associés“. Hintergrund der Prüfung sind Recherchen von Reporter.lu vom Februar dieses Jahres.

Gegenstand der Recherchen waren unter anderem die engen Verflechtungen zwischen der Umweltverwaltung und der Firma „Oeko-Service Luxembourg“ (OSL) des deutschen Unternehmers Hans-Peter Walter, die die „Aktioun SuperDrecksKëscht“ für den Staat ausführt. Zudem warfen die zahlreichen Tochtergesellschaften der OSL sowie einige Prüfurteile der Bilanzen Fragen auf. Das Thema nahm schnell eine politische Dimension an und auch unter dem Druck der Opposition kündigte Umweltministerin Carole Dieschbourg ein Audit an.

Mögliche Folgen für Abfallreform

Der Prüfrahmen des Audits ist indes breit gesteckt. So soll die Ausführung der „Aktioun SuperDrecksKëscht“ generell untersucht werden. Zudem sieht der Auftrag auch eine Prüfung der Finanzströme zwischen den Firmen vor, an denen Hans-Peter Walter Beteiligungen hält. In diesem Zusammenhang soll insbesondere das Franchisesystem der „Aktioun SuperDrecksKëscht“ analysiert werden. Der Markenname „SuperDrecksKëscht“ ist urheberrechtlich geschützt, die Namensrechte hält die Firma OSL. Zahlreiche Tochterunternehmen der OSL nutzen die Marke im Ausland und bezahlen dafür eine Lizenzgebühr.

Aber auch die gesetzliche Basis der „Aktioun SuperDrecksKëscht“ soll im Zuge des Audits analysiert werden. Vor allem im Hinblick darauf, ob sie in ihrer jetzigen Form noch zeitgemäß ist oder einer Anpassung bedarf. Zur Erinnerung: Die Ausführung der „Aktioun SuperDreckskëscht“ wird über ein eigenes Gesetz aus dem Jahr 2005 geregelt. Besonders ein Artikel des Gesetzes wird in der Abfallbranche kritisch gesehen. Denn laut Artikel 2.2. sind Firmen, die auch Abfalltransporte anbieten, von der Prozedur zur Ausführung der „Aktioun SuperDrecksKëscht“ ausgeschlossen.

Fraglich bleibt, welche Auswirkungen das Audit auf das neue Abfallgesetz der Regierung haben wird. Bereits Ende Juni hatte der Staatsrat den Entwurf der Regierung bemängelt und 17 formelle Einwände gegen den Text vorgebracht. Die Kritik der Hohen Körperschaft richtete sich dabei auch explizit gegen die Rolle, die die „Aktioun SuperDrecksKëscht“ im neuen Gesetz einnehmen soll. So lehnte der Rat die ausdrückliche Erwähnung der SDK im Text strikt ab und mahnte: „Il faut absolument éviter de désigner nommément des personnes physiques ou morales de droit privé. En effet, la loi en projet risquerait de ne pas être applicable en cas d’intervention d’autres organismes dans la collecte des déchets problématiques.“


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