Die Abgeordneten teilten die Reform in vier Kapitel ein, nun befindet sie sich am ersten Zwischenziel. Mit dem Vorschlag zu den Grund- und Menschenrechten ist die Arbeit am letzten Kapitel vorerst abgeschlossen. Ein Teil der Texte muss noch vom Staatsrat begutachtet werden.
In zwei Wochen soll Simone Beissel (DP) den Gesetzesvorschlag zu den individuellen Freiheiten und Staatszielen in einer öffentlichen Sitzung des Parlaments einreichen. Der Vorschlag geht weiter als der ursprüngliche Textentwurf für eine neue Verfassung und sieht unter anderem vor, den Kampf gegen den Klimawandel in der Verfassung zu verankern.
Zwei Kapitel kurz vor Abschluss
Bei zwei weiteren Kapiteln zur Justiz und zum Großherzog hat der Staatsrat bereits ein Gutachten abgegeben. „Wir arbeiten noch an einigen Änderungsvorschlägen, um dem Gutachten Rechnung zu tragen“, erklärt Mars di Bartolomeo (LSAP) im Gespräch mit Reporter.lu. Zurzeit sei allerdings noch nicht klar, ob die demnächst fertiggestellten Kapitel schon im Parlament verabschiedet werden sollen. Die Abgeordneten beraten noch über die Möglichkeit, alle Texte gleichzeitig anzunehmen. Damit träte die Verfassungsreform aber nicht sofort in Kraft.
„Wir haben noch eine Vielzahl von Gesetzen, die nach der Reform angepasst werden müssen“, so der Vorsitzende des Institutionenausschusses. Demnach werde das Parlament eine lange Übergangsfrist für die neue Verfassung vorsehen, um Gesetzestexte anzupassen. Zuerst müsste allerdings noch der letzte Baustein im Parlament eingereicht werden.
Gesetzesvorschlag behindert einen Teil der Reform
Das Kapitel zum Parlament und dem Staatsrat wurde zurzeit noch auf Eis gelegt. Der Grund: Ein Gesetzesvorschlag von Léon Gloden (CSV) soll den Abgeordneten die Möglichkeit geben, den Staatsrat selbst mit der Kontrolle von Texten zu befassen. Sollte der Text angenommen werden, müsste auch das entsprechende Kapitel der Verfassung angepasst werden.
Vor einem Monat hat der Staatsrat den Text des Abgeordneten begutachtet. Der Vorschlag sieht vor, dem Parlament die Möglichkeit zu geben, auch administrative Texte der Regierung, wie etwa Verordnungen vom Staatsrat überprüfen zu lassen. Da die „Maison Grand-Ducale“ per Verordnung reformiert wurde – und der Staatsrat den Text somit nicht prüfte, war dies eine zentrale Forderung der Oppositionsparteien. Die hohe Körperschaft befürchtet allerdings, dass dadurch die Gewaltenteilung nicht mehr respektiert werde. Die Abgeordneten erfahren erst von einer Verordnung, wenn diese bereits verabschiedet wurde, die Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Textes liege demnach bei den Gerichten und nicht beim Staatsrat, so die hohe Körperschaft.
Der Institutionenausschuss muss nun prüfen, ob er Léon Glodens Vorschlag noch anpasst oder ihn gleich verwirft. Anschließend kann Charles Margue (Déi Gréng) das Kapitel zum Parlament und zum Staatsrat offiziell einreichen. Es wäre ein wichtiges Zwischenziel in einer Reform, die bereits mehr als ein Jahrzehnt dauert. Voraussichtlich könnten bereits in diesem Jahr alle Kapitel vom Parlament verabschiedet werden.