Die Wirtschaftsprüfer von PwC haben den Zuschlag erhalten, um die Datenbanken der Polizei zu dokumentieren. Der Auftrag ist Teil der Gesamtüberarbeitung des Datenschutzes bei der Polizei – eine Reform, die eigentlich bis 2018 hätte abgeschlossen sein müssen.
Nachdem auf eine erste Ausschreibung im vergangenen Jahr niemand den Zuschlag erhalten hatte, sollen nun die Wirtschaftsberater von PwC die Polizei bei der Reform ihrer Datenbanken unterstützen. Wie aus dem EU-Amtsblatt hervorgeht, erhielt die Firma bei einer erneuten Ausschreibung den Auftrag, die insgesamt 45 Datenbanken der Polizei zu dokumentieren. Neben einer Gesamtübersicht, sollen die Wirtschaftsprüfer auch sogenannte „préscriptions internes“ ausarbeiten, die die Nutzung der Datenbanken durch die Polizei regeln. Gesamtbudget für den Auftrag: 174.600 Euro.
Teil der Datenbanken der Polizei ist unter anderem das sogenannte „Fichier central“. Mit rund 200.000 Einträgen ist die Datenbank ein elementarer Bestandteil der täglichen Polizeiarbeit. Darin werden unter anderem alle Informationen aus Polizeiberichten festgehalten, wie etwa Personendaten zu Tatverdächtigen.
Wie groß der Arbeitsaufwand schließlich sein wird, ist unklar. Die Polizeidirektion hielt in der Ausschreibung ihrerseits fest: „il est difficile de quantifier au juste le volume de travail (hommes/jours) à investir pour restituer les modèles des données, ainsi que de repérer les interactions avec d’autres banques de données internes ou externes.“ Die Ausschreibung sieht lediglich vor, dass für die Arbeiten ein Zeitrahmen von 16 Wochen vorgesehen ist. Überraschungen seien bei der Ausführung nicht ausgeschlossen, warnte die Polizei in der Auftragsbeschreibung.
Der Auftrag stellt dabei nur einen ersten Schritt in der Reform der Polizeidatenbanken dar. Bereits Ende 2020 hatte die Regierung einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Datenbanken ins Parlament eingebracht. Aus dem Text geht unter anderem hervor, dass die Überarbeitung erst bis 2026 abgeschlossen sein soll. Für die Reform ist ein Finanzierungsrahmen von insgesamt 21,2 Millionen Euro vorgesehen.
Wichtige Reformen in Verzug
Hintergrund der Reform ist das Datenschutzpaket, auf das sich die EU bereits 2015 geeinigt hatte – unter luxemburgischer Ratspräsidentschaft. Neben den bekannten GDPR-Regeln beinhaltete das Paket auch neue konkrete Vorgaben für Polizei und Justiz. Die entsprechende EU-Richtlinie sah dabei eine Umsetzung der neuen Datenschutzverordnungen in nationales Recht bis spätestens Mai 2018 vor – also jenem Zeitpunkt, in dem auch die neuen Datenschutzbestimmungen für Unternehmen im Internet in Kraft traten.
Im Juli 2018, kurz vor den Wahlen, stimmte die blau-rot-grüne Mehrheit für die Umsetzung der Regeln in nationales Recht. Die Umsetzung der Reform der Polizeidatenbanken überließ die Regierung dabei der Justiz und der Polizei selbst. In der Folge passierte wenig, wie sich spätesten mit der Datenbank-Affäre 2019 zeigte. Damals kritisierte die Datenschutzbehörde CNPD die Umsetzung der Reform scharf: Die Polizei könne ein vollständiges Einhalten der neuen Regeln nicht nachweisen.
An dieser Situation hat sich bis heute nur wenig geändert. Das liegt auch daran, dass neben den Polizeidatenbanken ebenfalls jene der Justiz reformiert werden müssen, da beide eng miteinander verwoben sind. Denn es hängt nicht zuletzt von der Justiz ab, ob und wann ein Eintrag aus dem „Fichier centrale“ gelöscht wird, etwa wenn ein Tatverdächtiger freigesprochen wird. Die Arbeiten an der Datenbank der Justiz („Jucha“) sind aber ebenfalls in Verzug. Justizministerin Sam Tanson und Polizeiminister Henri Kox (beide Déi Gréng) wollen den Gesetzentwurf zur „Jucha“-Datenbank kommende Woche der Presse vorstellen.


