Die Abgeordneten einigten sich im Geschäftsordnungsausschuss auf gleich mehrere Anpassungen des Formulars über die Nebeneinkünfte der Parlamentarier. Die Regeln werden klarer und auch Immobiliengesellschaften des Typs SCI müssen fortan angegeben werden.

„Wir haben uns darauf geeinigt, das Formular zu vereinfachen“, fasst Roy Reding (ADR) die Diskussionen im Ausschuss zusammen. Nachdem Reporter.lu über eine zusätzliche Unterstützung für Berufspolitiker berichtete, versuchte das Parlament zuerst im Rahmen der bestehenden „Déclaration des intérêts financiers“ für mehr Transparenz zu sorgen. Die Abgeordneten sollten den politischen Urlaub unter der Liste der Nebenjobs aufführen. „Das ergibt für mich keinen Sinn, weil es nur eine Kompensation für den Arbeitgeber oder für den Selbstständigen ist“, sagt der Ausschussvorsitzende Roy Reding im Gespräch mit Reporter.lu.

Nun soll der „congé politique“ eine eigene Spalte im Formular erhalten. Wie hoch der Betrag ausfällt, müssen die Abgeordneten allerdings nicht angeben. „Da es sich um zu versteuernde Einnahmen handelt, können diese bei jedem Abgeordneten unterschiedlich ausfallen“, erklärt Sven Clement (Piratenpartei) im Gespräch mit Reporter.lu. Um möglichen Missverständnissen vorzubeugen, sollen die Abgeordneten nun lediglich ankreuzen, ob sie „congé politique“ erhalten. Damit bleibt allerdings die Frage offen, ob dieser Betrag bereits in die Erklärung zu den Nebeneinkünften als Selbstständige eingeflossen ist oder ob es sich um zusätzliche Einnahmen handelt.

Unternehmensbeteiligungen müssen ausgewiesen werden

Eine weitere Änderung betrifft die Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, also „Sociétés civiles“, die meist für die Verwaltung von Immobilien eingesetzt werden. „Wir können Unternehmen nur wegen ihrer Rechtsform nicht außen vor lassen. Das wäre eine Diskrimination gegenüber anderen Unternehmen“, erklärt Sven Clement. Obwohl dies bereits mehrmals zuvor von Abgeordneten abgelehnt wurde, soll es im Ausschuss über diesen Punkt „keine größere Diskussion“ gegeben haben, so Roy Reding.

Vor einem Jahr gaben lediglich Fernand Etgen (DP) und Stéphanie Empain (Déi Gréng) ihre Beteiligung an einer „société civile immobilière“ (SCI) an. Mehrere Abgeordnete besserten nach der Veröffentlichung der Recherchen von Reporter.lu nach. Einzelne Politiker weigerten sich jedoch weiterhin, da es sich um einen „rein familiären Besitz“ handele. Dabei hatte bereits 2015 der beratende Ausschuss zum Verhaltenskodex festgehalten, dass die Abgeordneten ihre Beteiligungen an allen Unternehmen in ihrer Erklärung erwähnen müssten.

Formular wird übersichtlicher

Zudem werden die Beträge im Formular zukünftig klarer ausgewiesen. Zurzeit tragen die Abgeordneten ihre Nebenverdienste in vier verschiedenen Kategorien ein. Was es mit den Kategorien auf sich hat, müssen sie im Text des „Code de Conduite“ nachlesen. Im Formular ist abhängig von der Höhe des Einkommens lediglich die Rede von den Kategorien eins bis vier. Nun sollen diese undurchsichtigen Kategorien durch konkrete Einkommensspannen ersetzt werden. „Somit können Fehler beim Ausfüllen vermieden werden“, sagt Sven Clement.

Der Ausschuss arbeitet jetzt an einem Gesetzesvorschlag zur Abänderung der Geschäftsordnung. Roy Reding hofft, dass der Text bereits in der ersten Sitzung nach den Osterferien verabschiedet werden kann. Anschließend müssen alle Abgeordnete eine neue Erklärung einreichen.