Gesetzlich sind die Mieten in Luxemburg gedeckelt. Das ist die Theorie seit 2006. In der Praxis greift die Maßnahme nicht und die zuständigen Mietkommissionen befinden sich im Leerlauf. Doch Minister Marc Hansen vertagt die nötige Reform.

In einer Hitliste der Gesetze mit der geringsten Wirkung würde der Text über Wohnungsmieten von 2006 in der Top Ten landen. Kaum jemand weiß, dass darin die Mieten auf jährlich maximal fünf Prozent des investierten Kapitals begrenzt sind. „Wir haben im Prinzip eine Mietpreisbremse wie in Deutschland. Doch die Frage ist, wie die Realität aussieht“, sagte der LSAP-Abgeordnete Yves Cruchten anlässlich einer Konsultationsdebatte in der Chamber.

Die Lage zu beschreiben ist einfach: Die Wohnungsmieten waren 2017 anderthalbmal höher als noch 2005, wie die Auswertung von Anzeigen durch das Observatoire de l’Habitat zeigt. Und heute sind 3.000 Menschen auf der Warteliste des Fonds du logement eingeschrieben, weil sie nach einer bezahlbaren Wohnung suchen. „Das Problem beim Wohnungsbau hat auch diese Regierung nicht in den Griff bekommen“, gibt der LSAP-Veteran Jean Asselborn unumwunden zu.

Neue Mietwohnungen erwirtschaften vier Prozent pro Jahr

Die Gründe für die desolate Lage sind schwieriger zu fassen, da es – wie so oft – keine Zahlen gibt. „Wie sich die 5-Prozent-Grenze auswirkt, haben wir bisher nicht untersucht“, erklärt Julien Licheron, der die Arbeiten des Observatoire de l’Habitat koordiniert.

„Bei neugebauten Wohnungen liegt der jährliche Ertrag heute eher bei vier Prozent“, berichtet der Präsident der Chambre immobilière, Jean-Paul Scheuren, aus der Praxis. Im Fall von älteren Wohnhäusern liegen die Mieten jedoch nicht immer unter der gesetzlichen Grenze von fünf Prozent des investierten Kapitals, so der Vertreter der Immobilienbranche.

Das Gesetz von 2006 erlaube es den Gemeinden ein Mietkadaster zu erstellen, erklärte Yves Cruchten in der Chamber. Nur setzt das keine Gemeinde um. Deshalb fehlen Zahlen über Durchschnittsmieten. Eine Mietpreisbremse nach deutschem Vorbild ist deshalb unmöglich, so Cruchten. In Deutschland können die Bundesländer Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt ausweisen. Dann darf dort die Miete nur maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Preis liegen.

Die fünf Prozent kommen daher, dass irgendwann einmal dieser Wert festgesetzt wurde.“Henri Grethen, früherer DP-Abgeordneter

Geht es um neue Wohnungen, sei die Luxemburger Grenze von fünf Prozent sehr hoch angesetzt, meinte der DP-Abgeordnete Max Hahn kürzlich in der Chamber. Für eine Wohnung von 50 Quadratmeter, die der Vermieter für 500.000 Euro kauft, dürfte er 2.080 Euro monatlich verlangen, rechnete Hahn vor. Solche Mieten gibt selbst der überhitzte Wohnungsmarkt unabhängig des Ortes nicht her.

Eine willkürliche Grenze

Entsprechend absurd ist diese Grenze heute. Schuld daran hat der Gesetzgeber, der 2006 nachlässig war. „Die fünf Prozent kommen daher, dass irgendwann einmal dieser Wert festgesetzt wurde“, erklärte der damalige DP-Abgeordnete Henri Grethen als das Gesetz verabschiedet wurde. Zu diesem Zeitpunkt passte die Zahl, denn Immobilienkäufer bekamen einen Kredit zu einem Zins von etwa vier Prozent.