Die Entscheidung der Luxemburger Regierung, das Herbizid „Glyphosat“ zu verbieten, war nicht rechtmäßig. Zu dieser Schlussfolgerung gelangte nun das Verwaltungsgericht, nachdem der Hersteller „Bayer“ juristische Schritte eingeleitet hatte. Der Staat will Berufung gegen das Urteil einlegen.
Damit ist das Glyphosat-Verbot, das im Januar 2021 in Kraft trat, noch nicht vom Tisch. Vielmehr wird der Rechtsstreit demnächst in zweiter Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof fortgesetzt, der dann eine endgültige Entscheidung fällen wird. Das Urteil in erster Instanz, über das zuerst „Radio 100,7“ berichtete und das Reporter.lu vorliegt, kann Bayer dennoch als Etappensieg verbuchen.
Vor Gericht hatten die Anwälte des Konzerns Anfang Mai argumentiert, dass der Luxemburger Staat gar nicht befugt gewesen sei, ein solches Verbot durchzusetzen, wie Reporter.lu berichtete. Konkret geht es dabei um den Entzug der Zulassung von acht Bayer-Produkten auf Glyphosat-Basis. Belgien hatte diesen die Genehmigung erteilt und durch eine gegenseitige Anerkennung („Reconnaissance mutuelle“) konnte Bayer auch für Luxemburg eine Zulassung beantragen.
Diese Zulassung hatte Luxemburg jedoch verwehrt bzw. entzogen, doch sei man dabei eine ausreichende Begründung schuldig geblieben, so die Argumentation der Bayer-Anwälte. Der Staat habe sich lediglich auf die Regierungserklärung, Glyphosat zu verbieten, berufen – was eine unzureichende Rechtsgrundlage darstelle, so Anwalt Marc Thewes vor Gericht.
Diese Sichtweise teilt auch das Verwaltungsgericht, wie aus dem Urteil vom 15. Juli hervorgeht. Die Richter schlussfolgern u.a., dass der Staat nicht in der Position gewesen sei, die Zulassung der Produkte allein aufgrund der allgemeinen Überlegung, dass vom Wirkstoff Glyphosat eine Gefahr ausgehe, zu verweigern. Auch im Hinblick auf die „Reconnaissance mutuelle“ habe man dabei versäumt, auf nationale Besonderheiten und die Zusammensetzung der einzelnen Produkte einzugehen.
Infolgedessen sei die staatliche Entscheidung, den acht Bayer-Produkten die Zulassung zu entziehen, zu annullieren, so die Verwaltungsrichter. Die Regierung aber will trotz dieses Urteils weiter am Glyphosat-Verbot festhalten. Gegenüber „Radio 100,7“ kündigte sie bereits an, dagegen in Berufung zu gehen.
Blau-Rot-Grün hatte das Glyphosat-Verbot schon im Koalitionsabkommen festgehalten. In einer Pressemitteilung begrüßen denn auch Déi Gréng die Haltung der Regierung. Man werde sich auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass die EU-weite Zulassung von Glyphosat Ende dieses Jahres nicht mehr verlängert wird, so die Grünen. Die Luxemburger Landwirte hätten bewiesen, dass es ohne Glyphosat geht. Ganz Europa solle sich daran ein Beispiel nehmen. (GS)
